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Paul Lehrieder
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Frage von Dominique S. •

Frage an Paul Lehrieder von Dominique S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lehrieder,
die Kinderarmut ist in letzter Zeit ein immer größeres Thema in unseres Gesellschaft geworden.

Dafür um´s anschaulich zu machen eine wohl übliche Situation in der Kinderarmut entsteht :

Herr Mayer und Frau Müller leben als Paar in einem Haushalt .
Herr Mayer arbeitet Vollzeit als Packer bei einem Versandhandel,
Frau Müller Vollzeit als Friseuse.
Doch obwohl beide mit ihren Löhnen nicht mal das Existenzminimum erreichen, haben sie zusammen insgesamt 3 Kinder gezeugt, obwohl sie sich ihrer finanziellen Situation voll bewußt waren.

Um das Existenzminimum der Kinder zu waren muß nun der Staat einspringen. Die Eltern haben mehr Kinder gezeugt als ihre finanzielle Situation es erlaubt und die Gemeinschaft muß einspringen.

Und nun meine Frage an Sie Herr Lehrieder :

Wäre es hier nicht sinnvoll die Eltern dazu zu verpflichten, durch Aufnahme von Nebenjobs ihre finanzielle Situation eigenständig zu verbessern ? Und falls die Eltern sich weigern, ihre Erwerbstätigkeit deutlich über die normalen 40 Std./Woche auszuweiten, was halten Sie davon, den Eltern dann Gefängnisstrafen anzudrohen und nötigenfalls diese auch gerichtlich anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Strauss

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Strauss,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kinderarmut.

Die Bekämpfung von Kinderarmut ist eines unserer Hauptanliegen. Die Politik ist sehr um Gegenmaßnahmen bemüht, wobei die wirksamste Maßnahme zur Überwindung von Armut die Erwerbstätigkeit ist.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kinder in Deutschland ergriffen. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Kinderzuschlag (den Zuschlag für Eltern mit geringem Einkommen) und der Erhöhung des Wohngelds kann bedürftigen Familien mit geringem Einkommen zielgenau geholfen werden. Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags in Kombination mit dem Wohngeld soll verhindert werden, dass Familien mit Kindern ins System des Arbeitslosengelds II abrutschen.

Ein besonderer Vorteil des Kinderzuschlags ist, dass er die Stigmatisierung der Betroffenen als Almosenempfänger vermeidet. So fördert er die Beschäftigung der Eltern und bekämpft das Armutsrisiko indem die Bezieher gezielt gefördert werden.

Der Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden und wird individuell festgesetzt.

Kinder dürfen kein Grund für Armut in Familien sein! Genauso wenig darf die finanzielle Situation ein Grund sein, sich gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden.

Kinder sichern die Zukunft unseres Landes. Daher kann und darf es nicht sein, dass Eltern in irgendeiner Form abgestraft werden, wenn sie sich – trotz geringen Einkommens – für Nachwuchs entscheiden. Auch unverschuldet kann ein jeder von uns durch den plötzlichen Jobverlust o.ä. in die Situation kommen, dass er bzw. sie auf staatliche Leistungen angewiesen ist.

Die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Eltern lehne ich genauso ab wie die Androhung von Haftstrafen.

Wichtig ist, dass Politik und Gesellschaft auf Dauer konkrete Maßnahmen ergreifen, damit Kinder in finanziell und sozial gesicherten Verhältnissen heranwachsen können. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kinder in Deutschland ergriffen.

Unsere Aufgabe ist es, Eltern in finanziell oder sozial problematischen Situationen durch die Bereitstellung gezielter Hilfen wie z.B.Beitragsfreiheit für Kitas, kostenfreies Mittagessen zu entlasten. Zusätzlich muss die Erwerbsituation der Eltern verbessert werden. Dazu gehört neben dem Ziel, die Arbeitslosigkeit möglichst gering zu halten, ganz entscheidend eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen
zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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