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Paul Lehrieder
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Frage von Florian B. •

Frage an Paul Lehrieder von Florian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

was tun Sie, um die Minderheit der Raucher (von -- lassen wir sie gut und gerne mal 20% der Bevoelkerung sein -- ob es nun mehr oder weniger als das sind, spielt letztenendes keine Rolle) von dem millitanten Nichtrauchertum zu schuetzen?

Finden Sie das in Ordnung, dass man Raucher wie Verbrecher, Aussaetzige, etc behandelt? Von jedem oeffentlichen Ort verbannt?

Waere eine tolerante Haltung nicht sinnvoller, z.b. die gezielte Schafftung von Raucherecken und Raucherraeumen an Unis, Schulen, Restaurants, Bahnhoefen etc?

Schliesslich ist Rauchen ja immer noch ein legales Vergnuegen...

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

für Ihre Anfrage an mich bei www.abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen ganz herzlich. Sie sprechen sich darin für eine tolerante Haltung gegenüber Rauchern aus. Ich kann das nur unterstützen, da ich selbst Raucher bin.

Dazu möchte ich Ihnen folgendes sagen: Grundsätzlich liegt es mir fern, die Risiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, klein zu reden. Dennoch sollte die Entscheidung zu rauchen oder nicht im Sinne eines mündigen erwachsenen Verbrauchers bei jedem persönlich liegen. Abgabeverbote an Jugendliche wie sie im Jugendschutzgesetz niedergelegt sind, haben in diesem Zusammenhang selbstverständlich meinen ausdrücklichen Zuspruch.

Sorge macht mir wie auch Ihnen der zunehmende Druck, der auf Raucher ausgeübt wird. Meiner Meinung nach sollten die Interessen von Raucher- und Nichtrauchern gleichermaßen geachtet werden. Dabei setze ich auf Selbstverpflichtung. Schon jetzt wäre es möglich, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Restaurants und Arbeitsstätten ein Rauchverbot vor Ort einzuführen. Ein allgemeines per Gesetz verordnetes Rauchverbot schießt in meinen Augen über das Ziel hinaus.

Zudem existiert bereits vielerorts eine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtrauchergruppen, um Nichtraucher vor möglichen Gesundheitsschäden und Geruchsbelästigung zu schützen. Als Beispiel fällt mir die Deutsche Bahn ein, die seit Jahren die Raucherabteile in Fernstreckenzügen jeweils am Zugende platziert und somit einer Durchmischung von rauchfreier mit rauchhaltiger Luft wirksam entgegentritt.

Als eine Verbesserung der Nichtrauchersituation in Gaststätten kann auch die im März 2005 geschlossene freiwillige Vereinbarung zwischen der alten Bundesregierung und der DEHOGA angesehen werden. Nach der Vereinbarung sollen bis zum März 2008 mindestens 90% der Gaststätten mindestens 50% des Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten. Die DEHOGA und ihre Landesverbände haben sich in der Vereinbarung dazu verpflichtet, zu bestimmten Stichtagen bei den Mitgliedsbetrieben eine Abfrage über den Stand der Umset­zung durchzuführen und dem Bundesministerium für Gesundheit die Ergebnisse mitzuteilen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die gesundheitspolitische Zielsetzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Tabakkonsum zu reduzieren, oberste Priorität haben sollte. Dabei sollte meiner Auffassung nach aber weiterhin freiwilligen Maßnahmen gegenüber gesetzlichen Regelungen Vorrang eingeräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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