Frage an Paul Lehrieder von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
allerorts lese ich von Altersarmut und immer kleiner werdenden Renten.
Nun ist es aber so, dass ich schon heute von meinem sehr geringen Einkommen keine Vorsorge betreiben kann, da ich auch jetzt schon nur durch Hilfe meiner Kinder durchkomme.
Weshalb entschärft die Politik dies nicht durch eine Gesetzesänderung dahingehend, dass Renten aus bereits versteuertem Einkommen nicht nocheinmal versteuert werden und dass Krankenkassenbeiträge nur sehr gering und Soli gar nicht für Rentner anfallen?
Für Europas Pleiteländer und Hunderttausende Migranten ist doch auch ausreichend Geld da, weshalb nicht für die Rentner, die das Sozialsystem immer finanziert haben?
Wann endlich wird per Gesetz festgeschrieben, dass auch Beamte und Selbständige solidarisch in die Rentenkasse einzahlen müssen? Beim "Soli Ost" wird doch auch der Solidaritätsbegrif überstrapaziert und alle müssen ran, ob sie wollen oder nicht;
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.09.2013.
Wir haben in Deutschland stabile soziale Sicherungssysteme. CDU und CSU stehen dafür, dass alle Menschen in unserem Land bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege oder im Alter gut abgesichert sind. Dafür gibt es das soziale Netz, das Menschen - u. a. durch die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit - auffängt. Die Alterssicherungssysteme sind in Deutschland solide und verlässlich. Daher sind derzeit nur 2,58 Prozent aller Senioren (65 Jahre und älter) auf Grundsicherungsleistungen angewiesen.
Wir wollen, dass sich Lebensleistung in der Rente auszahlt. Wer jahrzehntelang gearbeitet, in den Generationenvertrag eingezahlt und zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter eine auskömmliche Rente haben und darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein. Wer 40 Jahre versichert ist und privat vorgesorgt hat, soll einen Zuschuss zur Rente auf 850 Euro erhalten. Die Leistung von Menschen, die Kinder erzogen oder/und Angehörige gepflegt haben, wollen wir dabei in stärkerem Maße anerkennen. Ebenso wollen wir die Erwerbsbiografie der Menschen in den neuen Bundesländern besonders berücksichtigen.
CDU und CSU haben die Kindererziehungszeit in der Rente eingeführt und schrittweise verbessert. Ab 2014 wollen wir für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 Euro mehr Rente im Jahr. So sind vor allem jene Frauen, die wegen Kindererziehung ihre berufliche Tätigkeit eingeschränkt haben, besser vor Altersarmut geschützt. Außerdem wollen wir die Zeiten der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung besser berücksichtigen. Pflege wird auch vor allem in den Familien geleistet und viele Angehörige müssen in den Zeiten der Pflege ihre berufliche Tätigkeit einschränken. Das soll sich nicht nachteilig auf die Altersvorsorge auswirken. Durch eine Erhöhung der Zurechnungszeiten sowie weitergehende Verbesserungen wollen wir auch den Erwerbsminderungsschutz erhöhen. Ebenso sollen Selbständige, die bislang nicht abgesichert waren und somit einem höheren Altersarmutsrisiko ausgesetzt sind, in Zukunft zur Vorsorge verpflichtet werden, bei der sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer angemessenen privaten Vorsorge wählen können.
Ob sich die vorgenannten Punkte politisch durchsetzen lassen, hängt nun vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen ab. Das hervorragende Abschneiden von CDU und CSU bei der Bundestagswahl hat uns auf unserem Weg bestätigt: Die große Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat uns ihr Vertrauen ausgesprochen. Ich versichere Ihnen, dass wir damit auch in Zukunft sehr verantwortungsvoll umgehen werden.
Seit dem Jahr 2005 werden Renten nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Vorsorgeaufwendungen während des Berufslebens zunehmend steuerbefreit und im Gegenzug dazu die Renteneinkünfte besteuert werden. Eine sehr lange Übergangszeit von 35 Jahren federt mögliche Nachteile zumindest zum Teil ab. Zuvor galt die Ertragsanteilsbesteuerung, die sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn richtete.
Ab 2005 unterliegen Renten zu 50 Prozent der Besteuerung. Dieser Prozentsatz gilt sowohl für diejenigen, deren Rente schon vor 2005 gezahlt wurde, als auch für Rentner, die 2005 zum ersten Mal eine Rente bekommen haben. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang angehoben. Der Prozentsatz steigt in 2 Prozent-Schritten von 52 Prozent im Jahre 2006 auf 80 Prozent im Jahre 2020. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Anhebung nur noch in 1 Prozent-Schritten, bis im Jahr 2040 die volle Besteuerung von 100 Prozent erreicht ist. Der sich nach Maßgabe der Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Rente wird auf Dauer festgeschrieben. Die Festschreibung erfolgt erst ab dem Jahr, das auf das Jahr des ersten Rentenbezuges folgt.
Im Übrigen können auch Rentner ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Vorsorgebeiträge steuerlich geltend machen.
Grund für die neue Rentenbesteuerung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002, wonach die damals geltende unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten gegen das Gleichbehandlungsgebot verstieß. Auch die von Ihnen angesprochene Altersvorsorgepflicht für Selbständige wurde bereits vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft und wird in den aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen ausführlich diskutiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen nach Berchtesgaden
Paul Lehrieder, MdB