Frage an Paul Lehrieder von Wolfgang K. bezüglich Kultur
Hallo Herr Lehrieder,
dass die CSU-Stadträtin Christine Bötsch eine etwas von der "Parteilinie" abweichende Meinung zum Thema "Schwule und Lesben" hat, dürfte Ihnen nicht entgangen sein. So stimmte sie z.B. für die Öffnung des Würzburger Trausaales für heiratswillige Schwule und Lesben.
Wie ist Ihre Meinung zur Thema "Eingetragene Lebenspartnerschaften", volkstümlich auch Homo-Ehe genannt? Wie sie ja wissen, hat das Bundesverfassungsgericht die eingetragene Lebenspartnerschaft als ein gleichwertiges Rechtsinstitut neben der Ehe bezeichnet. Teilen Sie die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes?
Sehr geehrter Kerr Keller,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaft.
Gerne möchte ich zu diesem Thema Stellung beziehen.
Für mich haben Ehe und Familie einen besonderen Rang, der sich auch in einem besonderen rechtlichen Status niederschlägt.
Die auf Dauer angelegte Ehe ist die beste Grundlage dafür, dass Frau und Mann partnerschaftlich füreinander und als Mutter und Vater für ihre Kinder Verantwortung übernehmen.
Ich sehe die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens. Dies sieht auch das Grundgesetz so, demnach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (Art. 6 Abs. 1 GG).
Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vom 1. August 2001 und der Folgegesetzgebung vom 1. Januar 2005 verletzen Art. 6 Abs. 1 GG nicht.
Der besondere Schutz der Ehe hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.
Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes ausdrücklich festgestellt:
Das Bundesverfassungsgericht hat die eingetragene Lebenspartnerschaft zwar als zulässig neben dem Institut der Ehe anerkannt. Ausdrücklich wird jedoch darauf verwiesen, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe ist, sondern ein Aliud, "etwas Anderes" also.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB