Frage an Paul Lehrieder von Brigitte H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
Personen mit Wohnsitz innerhalb Bayerns erhalten bei der Teilnahme an überregional angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen (Baden-Württemberg und Berlin) weder Förderung nach dem Europ. Sozialfonds noch nach dem Konjunkturpaket II. Teilnehmer am selben Kurs aus Baden-Württemberg oder Hessen werden dagegeben nach dem Europ. Sozialfonds oder nach dem Konjunkturpaket II gefördert.
Finden Sie diese unterschiedliche Auslegung eines Bundesgesetzes durch die Agentur für Arbeit in Würzburg (Bayern!) für gerechtfertigt und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmann
Sehr geehrte Frau Hartmann,
für Ihre Frage zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds oder aus dem Konjunkturpaket II danke ich Ihnen sehr herzlich.
Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.
Darüber hinaus besteht auf eine Weiterbildungsmaßnahme kein Rechtsanspruch. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Agentur für Arbeit inwieweit eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird.
Sofern Sie dies wünschen bin ich gerne bereit, Ihnen tiefer gehende Informationen zu den seit dem 1. 1. 2009 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmem zukommen zu lassen. Sie können sich dazu gerne unter paul.lehrieder@bundestag.de an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB