Frage an Paul Lehrieder von Thomas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
Ich musste heute mit bedauern lesen dass die CDU die umstrittenen Sperrmaßnahmen von Ursula v.d. Leyen auf sogenannte "Killerspiele" ausweiten will.
Wie sieht die ganze Sache die CSU?
Wollen Sie diese Sperrmaßnahmen noch auf weitere Inhalte ausweiten?
Sehr geehrter Herr Weber,
für Ihr Schreiben vom 11. 6. 2009 danke ich Ihnen sehr herzlich. Sie bedauern darin, die CDU wolle die Sperrmaßnahmen zur Bekämpfung kinderpornographischer Seiten im Internet auf so genannte Killerspiele ausweiten.
Ich möchte zunächst klar stellen, dass es sich hier nicht um ein wie auch immer geartetes Ziel "der CDU" handelt, sondern um die Einzelmeinung des baden-württembergischen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Strobel, veröffentlicht am 10. 6. 2009 auf abgeordnetenwatch.
Diese Meinung teile ich nicht. Es wäre unverhältnismäßig, sämtliche rechtswidrigen Inhalte im Netz staatlicherseits zu kontrollieren, zu sperren oder gar zu entfernen. Deshalb haben wir in der Großen Koalition beschlossen, mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ein Spezialgesetz zu verabschieden und deutlich zu machen, dass sich das Access Blocking allein auf Seiten bezieht, die kinderpornografische Inhalte haben.
Neben dieser Klarstellung haben wir weitere Korrekturen am Gesetzentwurf vorgenommen. Ich will drei Punkte nennen, die in der Vergangenheit besonders umstritten waren:
Erstens. Im ursprünglichen Entwurf war vom Bundesjustizministerium vorgesehen, dass die am Stoppserver anfallenden Daten ohne konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person in Echtzeit ausgeleitet und zur Strafverfolgung genutzt werden. Dies hätte dazu geführt, dass automatisch jeder, also auch jeder Zufallsnutzer, der über einen Link oder eine Spammail auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt geleitet worden wäre, unter Generalverdacht gestellt worden wäre. Abgesehen davon, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig wäre, hätte sie negative Folgewirkungen wie die Stigmatisierung der Personen. Zudem hätte sie negative Auswirkungen auf das Nutzerverhalten im Internet.
Deshalb haben wir in der Großen Koalition beschlossen, dieses Vorhaben zu streichen. Wir haben beschlossen, dass Verkehrs- und Nutzerdaten, die beim Stoppserver anfallen, nicht für die Strafverfolgung genutzt werden dürfen.
Der zweite Punkt betrifft die Sperrlisten, die das BKA erstellt. Wir wollen hier ein Gremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz einrichten, um eine gewisse Transparenz herzustellen.
Drittens: Wir haben das Gesetz auf drei Jahre befristet. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung vorgenommen. Wir sollten diese drei Jahre nutzen, um die grundsätzliche Debatte zu führen: Was sind die notwendigen Freiheiten im Internet? Was darf der Staat tun, um diese Freiheiten zu beschränken?
Ich wünsche mir, dass sich die Internetcommunity nicht verweigert, sondern konstruktive Vorschläge einbringt.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB