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Paul Klemens Friedhoff
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Frage von Karl Heinz K. •

Frage an Paul Klemens Friedhoff von Karl Heinz K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Friedhoff,
am 09.07.2008 haben Sie endlich zu meiner Anfrage vom 14.03.2008 Stellung genommen. Nach viermonatiger Bearbeitungszeit hätten Sie sich eigentlich zu einer klaren JA-oder-NEIN-Antwort durchringen können und mir die Erklärungsversuche der Zwangsmitgliedschaft zur IHK ersparen können.

Lt. Gesetz darf niemand zur Mitgliedschaft in eine Vereinigung gezwungen werden. Wirklich nicht? Wieso also müssen dann Selbständige Mitglieder bei der IHK sein? Warum wird in Deutschland immer noch eine Mitgliedschaft bindend vorgeschrieben und warum nehmen wir uns nicht ein Beispiel an den 19 Ländern (von insgesamt 27) die sich dieses Mitgliedszwangs entledigt haben? Ohne Zwang funktioniert es doch auch.
Wer auf Zwang zurückgreifen muß, mit dem stimmt etwas nicht und in der Regel ist es der geforderte Preis, der in überhaupt keinem Verhältnis zum Gebotenen steht, denn sonst ginge es ja auch nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Herr Friedhoff, so etwas heißt Freie Marktwirtschaft und die IHK wäre gut beraten, wenn sie sich ebenfalls danach ausrichtet und nur für das berechnet, was bestellt, benötigt und auch geliefert wird.
Wie funktioniert es denn bei den Parteien? Der Wähler entscheidet mit einem JA oder NEIN und Wunschgeschichten haben auf dem Stimmzettel nichts zu suchen. Ist er anschließend mit seiner Wahl nicht zufrieden, dann verabschiedet er sich eben von dem gewählten Kandidaten bzw. dieser Partei und trifft bei der nächsten Wahl eine andere Entscheidung. So kurz und bündig geht das und jeder, der gewählt werden will, der muß etwas vorweisen und sich behaupten. Eine Zwangsexistenz gilt nicht für Parteien...und das ist auch gut so.

Mit kopfschüttelnden Grüßen
K.H.Klementz

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Werter kopfschüttelnder Herr Klementz,

Sie können mir glauben, dass ich die vergangenen vier Monate noch anderes zu tun hatte als Ihre Frage zu beantworten. Wenn Sie aber glauben, dass man einfach Zeit verstreichen lassen könnte, um dann schwierige Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten, sollten Sie sich mehr mit der Politik auseinandersetzen. Simplifizierungen mögen Populisten liegen, verantwortlichen Politikern jedenfalls nicht. Ein einfaches - zugespitztes - Beispiel noch hierzu wider ein vereinfachendes Schwarz/Weiß-Denken: Wenn Sie heute Menschen auf der Straße fragen: "Möchten Sie Steuern und Kernkraftwerke abschaffen ?" können Sie leicht ein Ja erhalten; wenn Sie am nächsten Tag fragen: "Möchten Sie steuerfinanzierte Schulen und Straßen und bezahlbare Energie ?" wird die Antwort ähnlich sein....

Nun - trotz all Ihrer Polemik - noch ein letztes mal zur Sache:

1. Die IKG-Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben; das IHK-Gesetz wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgesetz in seiner Verfassungsgemäßheit bestätigt. Eine Möglichkeit zum Austritt aus der Kammer würde dazu führen, dass beitragsstarke Großunternehmen Druck ausüben können.

2. Sicher könnten die Aufgaben der Kammern (Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen, Abnahme von Lehrlingsprüfungen, Existenzgründungsberatung usw.) auch von staatlichen Stellen wahrgenommen werden, wie dies in manch anderen Ländern der Fall ist. Der Sinn der Pflicht zur Mitgliedschaft in der Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung ist jedoch gerade die Vermeidung staatlicher Bürokratie. Wenn Sie lieber mit einer Behörde zusammenarbeiten als mit einer von Unternehmern frei gewählten Selbstverwaltung, in der jeder Unternehmer gleiches Stimmrecht hat, so ist dies Ihre Sicht. Aus liberaler Sicht sollte die Staatsverwaltung nur diejenigen Aufgaben wahrnehmen, die die Wirtschaft und Ihre Selbstverwaltung nicht besser ausführen kann.

3. Bevor Sie versuchen, mich zur Marktwirtschaft zu belehren, sollten Sie bedenken, dass, wenn eine Behörde die Aufgaben der Kammer übernähme, wettbewerbliche Elemente bei der Preisbildung nicht gerade zunähmen.

Freundliche Grüße,
Friedhoff