Frage an Paul Klemens Friedhoff von Bernd D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Friedhoff,
(da Sie auf zwei E-Mails nicht reagierten, nun ein Versuch auf diesem Wege:)
Was spricht aus Ihrer Sicht gegen folgenden Vorschlag zur Fortentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes:
" Rauchen ist an allen geschlossenen Arbeitsplätzen verboten; Ausnahmen davon sind nur dann möglich, wenn dadurch der Schutz der nicht-rauchenden Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Dies ist dann anzunehmen, wenn Tabakrauch nicht wahrnehmbar ist."
Mit freundlichem Gruß
Bernd Derksen
Sehr geehrter Herr Derksen,
es tut mir leid, dass mich die genannten emails offenbar nicht erreicht haben.
Ich bin sehr dafür, dass die Interessen der nicht-rauchenden Arbeitnehmer berücksichtigt und ernst genommen werden. Aber ich meine, dass wir dies nicht auch noch gesetzlich regeln müssen. Die Interessen können durch gegenseitige Rücksichtnahme und Eigenverantwortung sehr gut wahrgenommen werden. In der Praxis hat es sich nach meiner Erfahrung (als Nichtraucher !) denn auch gut bewährt, wenn die Menschen in den Betrieb respektvoll und vernünftig miteinander umgehen - Raucher wie Nichtraucher. Der Staat kann und soll nicht alles gesetzlich vorschreiben - das spricht gegen Ihren Vorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Friedhoff