Frage an Paul Klemens Friedhoff von Johannes H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Friedoff,
Das berufsunabhängige Elterngrundgehalt (oder Elterngeld)
Grundeinkommen für berufstätige und nicht berufstätige Mütter und Väter mit Kindern von 0 bis 14 Jahren
Was halten Sie von folgendem Vorschlag?
Ob nach der Geburt der Kinder die Aufgaben als Eltern oder die berufliche Tätigkeit in den Lebensmittelpunkt gestellt wird, ist heute in erster Linie eine finanzielle Frage. Beides muss möglich sein. Das seit 2007 geltende Elterngeld für 12 oder maximal 14 Monate ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.
Das berufsunabhängige Elterngrundgehalt könnte dabei einen Beitrag leisten.
Es wird allen Müttern oder Vätern mit Kindern zwischen 0 und 14 Jahren bei folgenden Bedingungen gezahlt:
- Festgehalt von 850 € bis zum 10. Lebensjahr des Kindes - Festgehalt von 500 € zwischen 10. und 14. Lebensjahr
- Der Elterngrundgehaltsanspruch besteht für die Mutter, - Die Kinder müssen im Haushalt der Mutter oder der Familie leben.
- Der Anspruch kann auf den Vater übertragen werden.
- Erwerb eines Rentenanspruchs für Einkommen in dieser Höhe für den Inhaber des Rechtsanspruchs.
- Zusatzeinkommen werden nicht verrechnet/angerechnet. Jeder kann zusätzlich unbeschränkt berufstätig sein.
- Kindergeld wird in der jetzt bestehenden Regelung weitergezahlt.
- Alleinerziehende und Verheiratete erhalten das Elterngrundgehalt gleichermaßen.
- Elterngrundgehalt wird unabhängig von der Kostenpflicht bei KiTas nicht verrechnet.
- Die Auszahlung des Elterngrundgehalts erfolgt netto.
- Bei der Einkommensteuer wird das Elterngrundgehalt erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze berücksichtigt.
- Bei der Krankenkasse wird es behandelt, wie ein Nettoeinkommen aus einer beliebigen Beschäftigung.
Erste überschlägige Zahlen und Fakten stelle ich Ihnen gerne zusätzlich (bitte anfordern) als Excel-Tabelle zur Verfügung. Was halten Sie vom berufsunabhängigen Elterngrundgehalt?
Herzliche Grüße
Johannes Hegmans