Patrizia Hertlein
BSW
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Frage von Peter B. •

Warum wird auf dem Wahlschein bei Ihnen als Beruf "Studentin" angegeben, obwohl Sie als Juristin tätig sind?

Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr B.

 

danke für Ihre Frage die ich gerne wie folgt beantworte:

Zum Stichtag der Wahlprüfung hatte ich noch nicht mein finales Abschlusszeugnis der Friedrich-Schiller Universität vorliegen. 

Dieses liegt mit inzwischen vor. Stand heute bin ich durch das Bestehen meines Staatsexamens Juristin. (Sog. Diplom-Juristin) 

Außerdem bin ich bis Ende des Sommersemesters am 30. September formal noch Angehörige der FSU.

Mithin sind aktuell beide Bezeichnungen korrekt.

Mit freundlichen Grüßen 

Patrizia Hertlein

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