Frage von Peter B. • 19.08.2024
Warum wird auf dem Wahlschein bei Ihnen als Beruf "Studentin" angegeben, obwohl Sie als Juristin tätig sind?
Antwort von Patrizia Hertlein BSW • 19.08.2024
Sehr geehrter Herr B.
danke für Ihre Frage die ich gerne wie folgt beantworte:
Zum Stichtag der Wahlprüfung hatte ich noch nicht mein finales Abschlusszeugnis der Friedrich-Schiller Universität vorliegen.
Dieses liegt mit inzwischen vor. Stand heute bin ich durch das Bestehen meines Staatsexamens Juristin. (Sog. Diplom-Juristin)
Außerdem bin ich bis Ende des Sommersemesters am 30. September formal noch Angehörige der FSU.
Mithin sind aktuell beide Bezeichnungen korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrizia Hertlein