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Frage von Oliver R. •

Frage an Patrick Schreiber von Oliver R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schreiber,

bis zum 31. Dezember 2009 hat der Sächsische Landtag eine verfassungsgemäße Neuregelung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes zu treffen. Wie lautet Ihr Standpunkt zum Rauchverbot in Sachsen? Welche Möglichkeit sehen Sie, dem Interesse vieler Nichtraucher an rauchfreien Gaststätten zu entsprechen und gleichzeitig die nikotinabhängigen Raucher nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen? Ich bin neugierig auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß,
Oliver Riebl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riebl,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Schön, dass Sie dieses Medium nutzen, um sich über die verschiedenen Standpunkte der Kandidaten zu informieren.

Nach dem Gerichtsurteil zur Verfassungsmäßigkeit des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes sind die Sächsische Staatsregierung und dann auch der Sächsische Landtag nun in der Pflicht, das entsprechende Gesetz zu überarbeiten bzw. neu zu formulieren.

Erstes Anliegen des Nichtraucherschutzgesetzes leibt selbstverständlich der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie ein grundlegender Jugendschutz und die entsprechende Gesundheitsvorsorge. Allerdings muss das Gesetz auch dem verfassungsgemäßen Gleichheitsgrundsatz Folge leisten. Diese Problematik ist wohl auch der Grund dafür, dass die verschiedensten Ausnahmeregelungen in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer bei fast allen Gesetzesmodellen zu Klagen vor den Gerichten geführt haben.

Meiner Meinung ist es richtig, dass es derzeit ein generelles Rauchverbot in Speisegaststätten gibt und auch weiterhin geben soll. Ich denke, dass ist auch das Unumstrittenste an diesem Gesetz. Auch als Raucher, und davon bin ich fest überzeugt, genießt man mittlerweile die rauchfreie Umgebung beim Essen, egal ob in Familie, mit Geschäftspartnern oder einfach mit Freunden.

Anders sieht es da sicherlich schon in den sogenannten "reinen Kneipen" aus. Ich bin der Meinung, auch aus eigenen Erfahrungen, dass man hier dem Inhaber der Kneipe ohne Speisen die Wahlmöglichkeit geben sollte, ob in seiner Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Allerdings sollte das Raucherrecht in der Kneipe erst für Personen gelten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit als volljährig gelten. Jeder erwachsene Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er in eine "Raucherkneipe" geht oder nicht. Raucherkneipen oder eben Nicht-Raucherkneipen sollten entsprechend von außen sichtbar gekennzeichnet werden, damit die Gäste entsprechend Bescheid wissen und ihre Entscheidung treffen können.

Dieser Gedankengang sollte ebenso für Discotheken gelten, wobei der Inhaber der Discothek dazu verpflichtet wird, auf die Altersvorgabe P18 zu achten und entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass in einer "Raucherdiscothek" keine Gäste unter 18 Jahren zugegen sind. Eine andere Möglichkeit für Discotheken sind die sogenannten "Raucherräume". Dem Gleichheitsgrundsatz folgend, sollte den Discotheken die Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherbereiches gegeben werden. Allerdings gelten für die Nutzung des Raumes die gleichen Jugendschutzbedingungen, also erst ab P18. Dies müsste auch vom Betreiber entsprechend garantiert und durchgesetzt werden. Des weiteren sollte der Raucherbereich auch nicht zum längeren Verweilen einladen, sondern lediglich dazu dienen, "um mal schnell eine Zigarette zu rauchen". Diese Regelung besteht ja bereits beim Thema abgetrennter Raucherbereich in Kneipen.

Mir persönlich liegt dieses Thema sehr am Herzen. Allerdings ist es immer eine Gradwanderung, um allen Interessen gleichermaßen gerecht zu werden. Fest steht jedoch eines: Der Schutz von Minderjährigen und der Gesundheitsschutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sollte immer an erster Stelle stehen, vor dem Bedürfnis des Einzelnen. Allerdings vertrete ich auch die Auffassung, dass man als Raucher nicht diskriminiert und ausgeschlossen werden sollte. Bedingungen, wie beispielsweise in Kalifornien, wo man als Raucher schon auf der Straße angeschaut wird, als würde man ein verbrechen begehen, wünsche ich mir für Dresden bzw. ganz Deutschland sicherlich nicht.

Vielleicht erst einmal so viel von mir. Bei weiteren Fragen oder weiterem Diskussionsbedarf dazu stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schreiber
[ Landtagskandidat Wahlkreis 45 Dresden 3 ]