Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Schnieder, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.
Sehr geehrter Herr O.,
ich halte erhöhte Krankenkassenbeiträge für ungeimpfte Personen für wenig sinnvoll. Wie Sie richtig ausführen, müssten dementsprechend ebenfalls Malus-Regelungen für andere Risikogruppen wie Raucher oder Personen mit Übergewicht eingeführt werden. Das halte ich weder für praktikabel noch für durchsetzbar.
Die mRNA ist nach aktuellen Studiendaten nach etwa 50 Stunden nicht mehr im Körper nachweisbar. Das zeigt, dass sie im Körper sehr schnell abgebaut wird. Das Erbgut kann die mRNA nicht verändern. Das Erbgut befindet sich im Zellkern. Dort kann die mRNA nicht hingelangen, da sie eine völlig andere chemische Struktur aufweist. Sie kann auch nicht in DNA umgeschrieben werden, da ihr hierfür die notwendigen Proteine fehlen. Somit lässt sich festhalten, dass der mRNA-Impfstoff zwar mit gentechnischen Methoden hergestellt wird, jedoch das Erbgut nicht verändert.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Statistik, die aufweist, ob Patienten wegen einer Corona-Erkrankung auf einer Intensivstation behandelt oder positiv auf Corona getestet wurden, jedoch wegen einer anderen Krankheit intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Für die freien und belegten Kapazitäten, über die das DIVI-Register Auskunft gibt, ist dies jedoch unerheblich. Denn ein Patient, der positiv auf Corona getestet wurde und aus anderen Gründen intensivmedizinisch behandelt werden muss, hat ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Zugleich beanspruchen auch diese Personen einen „Corona-Platz“, da sie isoliert und die entsprechenden Hygiene- und Infektionsvorschriften eingehalten werden müssen. Für die Pflegekräfte bedeuten also auch Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, jedoch aus anderen Gründen behandelt werden müssen, einen erhöhten Zeitaufwand.
Ein Großteil der Finanzierung des Robert-Koch-Instituts wird mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt getragen. Im vergangenen Jahr waren dies knapp 114 Millionen Euro. Darüber hinaus erhält das Robert-Koch-Institut regelmäßig zweckgebundene Spenden von nationalen und internationalen Fördermittelgebern. Die Spenden werden im Einzelfall geprüft. Die Spenden werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Aus dem aktuellen Sponsoringbericht geht hervor, dass das RKI im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 Spenden in Höhe von ca. 603.000 Euro erhalten hat. Ich befürworte diese Unterstützung der Forschungstätigkeit des RKI durch zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder