Patrick Korfmann
REP
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Frage von Tobias S. •

Frage an Patrick Korfmann von Tobias S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Korfmann,

Wie sehen Sie die Rechte der "unehelichen Väter" gegenüber des Kindes bzw. der Kindesmutter?

Antwort von
REP

Sehr geehrter Herr Schmatz,

vielen Dank für diese Frage, die nicht einfach zu beantworten ist.

Gesetzlich ist heute geregelt, daß das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (ob ehelich, unehelich oder geschieden).

Noch vor Jahrzehnten galt, daß das nichteheliche Kind und sein Vater als nicht miteinander verwandt sind, was der Gesetzgeber „Gott sei Dank“ geändert hat.

Im Mittelpunkt sollte nach meiner Auffassung immer das Kind stehen. Die Kenntnis vom Vater und die Beziehung zu ihm können für die Persönlichkeitsentwicklung auch des nichtehelichen Kindes von wesentlicher Bedeutung sein. Kontakte zwischen Vater und Kind können diese Kenntnisse und Beziehungen vermitteln oder erhalten.

Republikanern ist aber der Schutz der gesamten Familie ein großes Anliegen, ein Schwerpunkt unserer politischen Einstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Patrick Korfmann