Wie sollten Ihrer Meinung nach Kinder nach der Trennung ihrer Eltern leben, im zeitlich gleichen Umfang bei beiden Eltern oder komplett bei einem Elternteil?
AUFRECHTERHALTUNG DER FAMILIENBANDE ist die oberste Priorität
aller seit 1945 (nach der Nazi-Diktatur) geltenden deutschen und europäischen Gesetze.
KINDESENTZUG UND KINDESENTFREMDUNG, in 9 von 10 Fällen vom Vater,
ist das tatsächliche Handeln des deutschen Staates durch ‚Jugend‘-amt und
‚Familien‘-gericht, 100.000-fach jährlich, seit inzwischen 76 Jahren.
Mit gröbst möglichen Bruch der deutschen und europäischen Gesetze (GG Art. 6,
BGB §§ 1684, 1631, STGB §§ 171, 235, EMRK Art. 8).
MENSCHENUNWÜRDIG wird die Bundesrepublik Deutschland deswegen
seit vielen Jahren ungezählte Male verurteilt vom BVG (1 BvR 1620/04, 74 + 75!).
und EGMR ( zuletzt 58718/15).
WECHSELMODELL seit dem 02.10.2015 VERPFLLICHTEND auch in
Deutschland einzuführen (Europarat Resolution 2079).
Setzen Sie sich für das gesetzlich vorgeschriebene Wechselmodell ein,
damit die minderjährigen Kinder gleichberechtigten Umgang mit BEIDEN
Elternteilen haben?
Sehr geehrter Herr Z.,
entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Familienausschuss des Deutschen Bundestages befassen sich regelmäßig mit Problemen und Konflikten rund um das Thema Trennung eines Elternpaares und dessen Folgen für das Verhältnis zwischen den beiden Elternteilen und ihren Kindern.
Für uns als Fraktion DIE LINKE steht dabei immer das Kindeswohl im Mittelpunkt, weshalb aus unserer Sicht auch familienrechtlich jeder Fall individuell betrachtet werden muss und ein festes Schema für Trennungssituationen wenig zielführend erscheint; für jede Familie muss hier ein eigener Weg und Umgang gefunden werden.
Das von Ihnen erwähnte Wechselmodell kann für viele Familien nach einer Trennung das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf verständigen. Ein Erfolg des Wechselmodells, gerade aus dem Blickwinkel des Kindeswohls, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Voraussetzung ist beispielsweise, dass die Eltern nach der Trennung miteinander kommunizieren und kooperieren. Ist dies nicht der Fall, geht das Wechselmodell häufig zu Lasten des Kindes. Nicht zuletzt ist auch der geäußerte Kindeswille von entscheidender Bedeutung. Aber auch das Alter des Kindes oder die räumliche Nähe der Elternhaushalte sind wichtige Kriterien.
Auch wo es in einem solchen Fall zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, muss entsprechend stets der Einzelfall umfangreich analysiert und dies der Entscheidung zugrunde gelegt werden.
Um Familien im Falle einer Trennung besser unterstützen und begleiten zu können, braucht es aus unserer Sicht zudem dringend einer bedarfsgerechten personellen und sachlichen Ausstattung der Jugendämter und Familiengerichte. Insbesondere braucht es ausreichend gut ausgebildetes psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren. Um wie oben dargestellt jedem Einzelfall gerecht werden zu können, müssen aus unserer Sicht auch Richterinnen und Richter sowie Gerichtspflegerinnen und -pfleger verstärkt professionell geschult werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für weitere und speziellere Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an die familienpolitische Sprecherin unserer Fraktion Gökay Akbulut wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Meiser