Hallo, Herr Meiser =) Welche Volksbegehren/-initiativen usw. soll es denn auf Bundesebene geben können? Auch verfassungs- oder gesetzesändernde? Habe gerade den Kandidierenden-Check gemacht. Rheker
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gemeinsam mit meiner Partei DIE LINKE unterstütze ich die Forderung, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide nicht länger nur auf Ebene der Bundesländer, sondern auch auf Bundesebene zu ermöglichen.
Entsprechende Volksentscheide sollten sowohl eine Aufforderung an die Bundesregierung zum Gegenstand haben können, zu einem bestimmten Bereich tätig zu werden, als auch konkrete Gesetze.
Dabei gilt auch für solche Beschlüsse und Gesetze, dass sie im Rahmen unserer Verfassung bewegen müssen. Insofern unterlägen sie hier den gleichen Einschränkungen wie der Bundestag.
Mögliche Verfassungsänderungen per Volksentscheid sind denkbar, dann jedoch an entsprechend hohe Hürden zu binden wie dies für Bundestag und Bundesrat gilt (Zweidrittelmehrheit).
Und so wie unser Grundgesetz schon jetzt durch die so genannte Ewigkeitsgarantie ausschließt, dass unsere Grundrechte, die republikanisch-parlamentarischen Demokratie oder die föderale Grundordnung abgeschafft werden, so würde dies auch für Volksentscheide ausgeschlossen bleiben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Meiser, MdB