Frage an Pascal Haggenmüller von Christiane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Aus meiner Sicht ist der Umgang von Deutschland mit Flüchtlingen schlecht geregelt. Straffällig gewordene Flüchtlinge oder sogenannte Gefährder können häufig nicht abgeschoben werden. Um die Abschiebequoten zu erfüllen, werden deshalb häufig Flüchtlinge abgeschoben, die sich alle Mühe gegeben haben sich hier gut zu integrieren, die Deutsch lernen, eine Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder hier arbeiten. Solche Menschen benötigt Deutschland dringend. Meiner Meinung nach besteht hier großer Änderungsbedarf. Was tun Sie konkret um gesetzliche Regelungen zu verabschieden, die dieses Dilemma beenden.
Sehr geehrte Frau Berg,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Flucht und Migration.
Grundsätzlich müssen wir erst einmal zwischen den Themen Asyl und Einwanderung unterscheiden. Das Asylrecht ist bedingungslos, während sich Einwanderung an wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Faktoren orientieren kann.
Bei Flüchtlingen brauchen wir grundsätzlich bessere Bleibeperspektiven und Integration ab dem ersten Tag in Deutschland, denn eines ist klar: auf absehbare Zeit wird sich die Lage in Syrien, Afghanistan und in vielen Ländern Afrikas nicht ändern, so dass die Beweggründe der Flucht entfallen und die Menschen wieder in ihre Heimatländer zurückkehren können. Deutschland ist ein Einwanderungsland braucht ein Einwanderungsgesetz. Es soll die Interessen Deutschlands, der Heimatländer und die der Migrantinnen und Migranten in Einklang bringen. Die alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel zeigen: Deutschland ist langfristig auf Einwanderung angewiesen. Das jetzige Recht ist jedoch zu kompliziert und erschwert Einwanderung. Deswegen wollen wir ein innovatives und zeitgemäßes Einwanderungsgesetz. Wir werden eine „Talentkarte“ einführen, mit der gut qualifizierte Fachkräfte sich binnen eines Jahres in Deutschland einen Job suchen können. Eine Talentkarte erhält, wer nach Qualifikation, Berufserfahrung, deutschen Sprachkenntnissen, Voraufenthalten in Deutschland und Alterssicherung ausreichend Punkte für die Auswahl sammelt. Während der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung sollen sie hier arbeiten dürfen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Der Zugang zur geringqualifizierten Beschäftigung soll in Bereichen mit hohem Arbeitskräftebedarf – etwa bei Hilfen in der Pflege – erleichtert werden. Wir wollen aber auch, dass ausländische Studierende und Auszubildende sowie Asylsuchende und Geduldete – wenn sie die Voraussetzungen des Arbeitsmigrationsrechts erfüllen - leichter ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können, also einen Spurwechsel vornehmen können. Damit soll ihr Aufenthalt gesichert werden. Dies soll auf alle Menschen zutreffen, die in der Schule, in einer Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis stehen, denn wie Sie sagen ist es für die Gesellschaft nicht sinnvoll Menschen zu integrieren, um sie anschließend abzuschieben. Mit dem angesprochenen Spurwechsel von Asylrecht zu Einwanderung könnten wir Druck von den Menschen und deren Angehörigen nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Haggenmüller