Frage an Otto Hünnerkopf von Siegbert H. bezüglich Staat und Verwaltung
Thema:
Geplante Änderung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege von den Bezirken zu den Landkreisen und kreisfreien Städte
Sehr geehrter Herr Dr. Hünnerkopf,
der Ministerrat hat am 19.06.2007 die Änderung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege von den Bezirken an die Landkreise und kreisfreie Städte beschlossen.
Ein formeller Beschluss bzw. eine Abstimmung hierzu ist durch den neuen Landtag nach den Landtagswahlen geplant.
Sie werden gebeten, Ihren Standpunkt zu der geplanten Maßnahme darzulegen und mitzuteilen, wie Sie voraussichtlich abstimmen werden.
Für Ihre baldige Antwort - vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Siegbert Hümmer
-gerichtlich zugelassener Rentenberater-
Sehr geehrter Herr Hümmer,
diese Regelung wurde bereits vor dem Beschluss des Bayerischen Ministerrates auch in der Fraktion des Landtags mehrfach intensiv diskutiert.
Ich stehe zu dieser Regelung, dass die Zuständigkeit vom Bezirk zu den Städten und Gemeinden wechselt. Auf der unteren kommunalen Ebene ist diese Aufgabe am effektivsten angesiedelt. Eine altersgerechte Pflege in der vertrauten Umwelt der Menschen kann besser gewährleistet werden. Die Menschen können auch ambulant versorgt werden. Zudem können ehrenamtlich engagierte Bürger leichter eingebunden werden, um Pflegebedürftige mit zu begleiten.
Sicher sind dadurch im bestehenden Aufgabengefüge der Bezirke Verwerfungen – auch finanzielle – zu erwarten, die vor in Kraft treten einer solchen Regelung noch geklärt werden müssen.