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Otto Fricke
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Frage von Dagmar S. •

Frage an Otto Fricke von Dagmar S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fricke,

am 4.2.09 schrieb Herr Reth: Sehr geehrter Herr Fricke, bitte stellen Sie sich folgenden Fall vor: Eine Bank erhält aus dem Rettungspaket 2 Millionen Euro und überweist anschließend an die FDP eine Spende von 100.000 Euro. Wären Sie dafür, daß die FDP das Geld annimmt?

Ihre Antwort: Eine solche Spende würde ich nicht annehmen.

Warum würden Sie die Spende nicht annehmen?

Dürfen unter dem Rettungsschirm stehende Banken mit einer Staatsbeteiligung unter 25 % Großspenden an Parteien überweisen?

Dürfen Parteien solche Spenden annehmen oder beteiligen sie sich im Falle der Annahme an Gesetzesverstößen?

Ist eine Großspende nicht mit der Zweckbestimmung im Gesetz zum Rettungspaket vereinbar?

Ergibt sich eine Zuvielzahlung bei der Kapitalhilfe, wenn nach dem Eingang bei der notleidenden Bank Großspenden möglich sind? Falls ja: Ist das dann ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht?

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Sievertsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Sievertsen,

eine derartige Spende würde ich nicht annehmen, weil ich darin für mich eine Konfliktsituation sehe.
Was komplexe Fragen des Parteifinanzierungsrechts anbetrifft bitte ich Sie, sich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages zu wenden, der für das Parteienrecht zuständig ist und Ihnen hier wird Auskunft geben können. Diese Fragen kann ich Ihnen nicht kompetent genug beantworten.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke

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