Frage an Otto Fricke von Horst S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fricke,
aus der Presse (HAZ vom 14.11.2008) entnehme ich, daß bei dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (Protokoll des Bundestages- 16.Periode-186.Sizung. Berlin, Mittwoch, den 12.November 2008) bei der "wirkungsgleichen" Umsetzung der rentenreduziernden Maßnahmen auf die Beamtenschaft bei der Anerkennung der Hochschulzeiten, die bei Rentnern um 3 Jahre gekürzt wurde, bei den Spitzenbeamten lediglich um acht Monate gekürzt wird.
Da nicht WIRKUNGSGLEICH sondern WERTEGLEICH umgesetzt wurde, entstehen ungeplante Mehrkosten bis 2016 von 4Mio € jährlich, ab 2020 steigen die Kosten auf über 12 Mio € jährlich.
Wie kann es sein, dass der Innenausschuß ohne Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss eigenmächtig über Zusatzausgaben entscheidet ?
Sind diese Zusatzausgaben bereits im Haushalt 2008 enthalten?
Sehr geehrter Herr Schuberth,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage vom 25.11.2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Ich bitte es zu entschuldigen, dass ich für die Antwort ein paar Tage länger als üblich gebraucht habe, aber das Ende des Jahres birgt meist viele parlamentarische Überraschungen. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich auf Ihre Anfrage eine Antwort als Vorsitzender des Haushaltsausschusses gebe, welche nicht unbedingt im vollen Umfang mit meiner Meinung bzw. mit der Meinung meiner Partei übereinstimmen muss.
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass die im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Haushaltsausschuss bei seinen Beratungen in Form von Änderungsanträgen vorlagen. Sie fanden auch bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs ihre Berücksichtigung mit der Feststellung, dass die Fortentwicklung des Bundesdienstrechtes innerhalb des gegenwärtigen finanzpolitischen Handelsspielraums erfolgt. Die in der Startphase der Reformmaßnahmen möglicherweise vorübergehend entstehenden Mehrkosten können gleichfalls durch vorhandene Ressourcen gedeckt werden. Diese Mehrkosten werden gerechtfertigt im Rahmen des vom Bund am 13. September 2006 beschlossenen Programms „Zukunftorientierte Verwaltung durch Innovationen“ um die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts und einen flexibleren Personaleinsatz zu fördern sowie die Effizienz und Transparenz öffentlichen Handelns zu steigern.
In diesem Zusammenhang sei mir sogar der Hinweis erlaubt, dass die versorgungsrechtlichen Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs insgesamt zu Einsparungen auf der Bundesseite führen. Aufgrund der vom Innenausschuss vorgenommenen Änderungen fallen diese Einsparungen allerdings etwas geringer aus als ursprünglich erwartet aus. Zu Mehrkosten kommt es aber nicht. Gleichfalls muss sich auch die Wirtschaft – insbesondere mittelständische Unternehmen – nicht auf zusätzliche Kosten einstellen.
Ich hoffe, damit etwas zur Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke, MdB