Frage an Otto Fricke von Roland N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fricke.
Ich komme gerade mit meiner Familie vom Essen aus dem Restaurant zurück. Wir - inkl. meiner beiden kleinen Kinder - mussten wieder mal den Zigarettenrauch von anderen Gästen aushalten. Was tun Sie dafür, dass es endlich ein Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen gibt?
Roland Noz
Sehr geehrter Herr Noz,
zunächst möchte ich mich für ihre Frage vom 18.02.2007 bedanken. Wie Sie den Medien entnommen haben werden, haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten und ein praktisch absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln geeinigt. Dieser Weg entspricht Ihrem Ansatz in vieler Hinsicht, und ich könnte Sie darauf verweisen. Denn es wird – mögen die neuen Beschlüsse auch eher informalen Charakter haben – nun getan, was Sie zu tun für geboten halten.
Ich hoffe aber, dass Sie sich mit einer solchen Antwort nicht zufrieden geben würden. Denn natürlich haben Sie ein Anrecht darauf, dass ich Ihnen meine eigene Haltung deutlich mache. Meine ist teilweise eine etwas andere.
Lassen Sie mich Ihnen insoweit zunächst sagen, dass ich Ihre Haltung zum Thema Nichtraucherschutz gut nachvollziehen kann. Dafür, dass nicht nur das Rauchen selbst, sondern auch das Passivrauchen Gefahren für die Gesundheit birgt, spricht erhebliche wissenschaftliche Evidenz. Auch für mich stellt sich das Problem des passiven Rauchens häufig, da ich selbst Nichtraucher bin und nicht zuletzt durch das ständige Gespräch mit meiner Frau, die als Ärztin tätig ist, mich bemühe, gesund zu leben und von den Risiken des Rauchens genaue Kenntnis habe. Vor allem aber bin ich Vater dreier kleiner Kinder, und selbstredend bemühe ich vor allem, sie vom Einatmen von Rauch fernzuhalten.
Das heißt für mich praktisch: Wenn ich mich mit meinen Kindern in Gaststätten und andere Stätten gehe, dann suche ich solche aus, in denen sie von Rauch verschont werden. Wenn ich einen Ort entdecke, der mir gefällt, doch der aber stetig mit Rauch belegt ist, dann sage ich dem Inhaber, dass ich gerne wiederkäme – aber doch nicht wiederkommen kann, weil ich nicht passiv rauchen möchte. Dies funktioniert.
Gewiss kann es nicht Sinn und Zweck sein, dass man seine Freizeitgestaltung nicht mehr wahrnehmen kann, ohne Angst haben zu müssen, die eigene Gesundheit sei durch das passive Rauchen gefährdet. Gewiss kann nie hinnehmbar sein, dass man mit seinen Kindern nicht die Öffentlichkeit aufsuchen kann, weil man in Sorge sein muss, sie könnten schon früh erheblichen gesundheitlichen Schaden davon tragen.
Insoweit haben die aktuellen Verabredungen einen richtigen Kern: Überall dort, wo Menschen sich hinbewegen müssen, weil sie gar nicht ausweichen können – und das betrifft als öffentlichen Gebäude wie auch die Verkehrsmittel -, dürfen sie nicht mit Rauch konfrontiert werden. Deshalb ist ein Rauchverbot dort ganz richtig.
Ein anderes gilt für Gastronomie und privatwirtschaftliche Stätten (und dies in der Abwägung m.E. auch im Hinblick auf das dort beschäftigte Personal): Sie können grundsätzlich freiwillig besucht werden. Und der Umgang mit Gaststätten, den ich Ihnen aus meiner eigenen Perspektive beschrieben haben, ist ja nichts Außergewöhnliches. Es geht also um eine Abstimmung mit den Füßen und auch um die Aktivierung der Konsumenten: Wer eine rauchende Gaststätte anbietet, der wird das nichtrauchende Publikum verprellen. Jeder Gastronom muss wissen, ob er sich auf rauchende Gäste „spezialisieren“ will (auch dagegen spricht ja nichts) oder ob ihm Nichtraucher als Kundschaft wichtig sind. Die letzte Gruppe stellt immerhin mittlerweile die Mehrheit.
Frei nach der Devise:,,Aufklärung statt Bevormundung! Gegenseitige Rücksichtnahme statt staatlicher Gängelung“ – sollte man sich, und daran halte ich weiterhin fest, überlegen, ob nicht ein freiwilliges Rauchverbot in Gaststätten effizienter wäre. Der Trend zum Nichtrauchen ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Nach freiwilligen Beschlüssen stellen sich nun schon Bahnhöfe, Hotels mit Nichtraucheretagen, Flüge oder der komplette ÖPNV als teilweise oder sogar völlig rauchfrei dar.
Das Angebot der „rauchfreien Gaststätte“ sollte als Qualitätsmerkmal angesehen werden.
Meiner Ansicht nach würde ein generelles Rauchverbot, mag es auch nur auf Länderebene beschlossen werden, dem Freiheitsgrundsatz zuwider laufen und das Rauchen in der Öffentlichkeit geradezu zur illegalen Handlung machen. Rauchen stellt in gewisser Hinsicht für viele ein Stück Freiheit/Unabhängigkeit dar, die durch solche gesetzlichen Regelungen massiv eingeschränkt, ja, insofern nahezu komplett aufgehoben werden würde.
Es ist deshalb aus meiner Sicht zu begrüßen, wenn einige Bundesländer nun abweichende Regelungen treffen, die zumindest Raucherzimmer in Gaststätten erlauben. Damit verbleibt wenigstens ein Restelement Freiwilligkeit im Verbot.
Mir scheint, es bedürfte keines generellen Verbotes, um die Gesundheitsgefahren des Rauches abzuschirmen. Nun wird es gleichwohl kommen.
Ich hoffe, dass Sie meine Sicht und die der FDP zum Thema Nichtraucherschutz nachvollziehen können – mir ist bewusst, dass sie unpopulär sein mag. Aber es steht, so scheint mir, einem Politiker gut zu Gesichte, wenn er gelegentlich auch unpopuläre Meinungen zu vertreten bereit bist.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke, MdB