Frage an Otto Fricke von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Thema »KILLERSPIELE«
Sehr geehrter Herr Fricke,
als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie, weil ich ein sehr wichtiges Anliegen habe. Seit einiger Zeit widmet sich die Politik verstärkt der Diskussion um ein Verbot der so genannten »Killerspiele« Leider kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Politik sich hierbei mehr von populistischen Erwägungen denn von Sachkenntnis leiten lässt. So ist z.B. aus der Politik bislang noch keine juristisch präzise Definition des Begriffs »Killerspiele« öffentlich geworden. Wenn »Killerspiele« Gewalt verherrlichende Spiele sein sollen, so sind diese bereits über § 131 StGB gesetzlich verboten. Leider scheint die Politik auch noch nicht wahrgenommen zu haben, dass es heute Spiele für alle Altersgruppen gibt. Die von den Medien oft als »Killerspiele« bezeichneten Ego-Shooter sind in der Regel mit einer Altersfreigabe »Keine Jugendfreigabe» als Spiele für Erwachsene ausgewiesen und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden. Damit ist dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen. Das Augenmerk sollte eher darauf liegen, sicherzustellen, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten wird – das macht eine Verschärfung unnötig.Ein pauschales Verbot von Spieleinhalten für Erwachsene stellt eine Bevormundung des mündigen Bürger dar und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. In einem demokratischen Land darf auch im Interesse des Jugendschutzes keine Zensur zum Nachteil von erwachsenen Bevölkerungskreisen geübt werden.
Werden Sie sich als Mandatsträger politisch gegen ein Verbot von »Killerspielen« und für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien engagieren ?
Werden Sie auch meine Interessen als Spieler vertreten ? Ich übe ein ganz normales Hobby aus und habe ein Recht darauf, deswegen nicht diffamiert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Leder
Sehr geehrter Herr Leder,
zunächst stimme ich Ihrer Einschätzung zu, dass populistische Schnellschüsse nie Grundlage fundierter politischer Entscheidungen sein können. Im Gegenteil, sie lenken oft von den wahren Zusammenhängen ab und zielen auf den kurzfristigen Effekt. Dies scheint mir auch bei der Diskussion zum Thema "Killerspiele" der Fall zu sein. Mit Recht weisen Sie auf bereits bestehende Vorschriften hin. Eine verbesserte Umsetzung dieser Vorschriften, speziell im Bereich des Jugendschutzes, wäre sicherlich hilfreich. Eine Anpassung durch entsprechende Neuindizierung von als gefährlich eingestuften Spielen jedenfalls kann gewährleistet werden. Hier leistet auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( http://www.bundespruefstelle.de ) wertvolle Arbeit. Als Liberaler bin ich ebenfalls der Auffassung, dass auch im Bereich der Unterhaltungselektronik ein vernünftiges Maß an Freiheit herrschen sollte. § 131 StGB, der die Gewaltdarstellung pönalisiert, zieht da eine durchaus sinnvoll begrenzende Linie. Wir haben damit ein Zusammenwirken verschiedener sinnvoller Vorschriften, die aus meiner Sicht zunächst einmal nicht ergänzt werden müssen.
Nun macht es Sinn, sich die Entstehung der Killerspieldebatte etwas genauer anzuschauen. Ursprung dieser Diskussion sind ohne Zweifel die schrecklichen Amokläufe orientierungsloser Schüler. Diese Amokläufe sind aus meiner Sicht zunächst auf eine gesellschaftlich bedingte Isolation der Täter zurückzuführen. Diese gilt es zu erkennen und aufzubrechen. Hier ist die Gesellschaft insgesamt - auch mit ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen - im Umgang mit sog. Außenseitern gefordert. Verschiedene Ansatzpunkte sind dabei denkbar. Beispielsweise halte ich die Institutionalisierung sog. Schulpsychologen für sinnvoll, die als unabhängige Dritte Ansprechpartner und Kummerkasten, aber auch stille Beobachter sein könnten. Sicher ist jedenfalls, dass nicht derjenige das Problem lösen wird, der sofort nach neuen Gesetzen und Verboten schreit.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke