Frage an Otto Fricke von Frank N. bezüglich Finanzen
Werter Herr Otto Fricke!
Ich habe da einmal zwei Fragen!
1. Warum wird das Kindergeld auf ALGII angerechnet? Da es so ist wird jede Erhöhnung dazu führen das der Grundsatzbetrag von ALGII regelmässig sinkt. In diesen Zusammenhang möchte ich die Erhöhung des Kinderfreibetages ansprechen. Die kleinen Einkommen haben davon leider nichts, dazu zähle ich die Aufstocker und die Empfänger von ALGII, aber auch Rentner. Gerade diese Gruppe braucht jeden CENT und muss ihn 100 mal umdrehen um ihn ausgeben zu können.
2. Bankenkrise
Wann werden endlich die Veruracher dieser Krise zur Rechenschaft gezogen? Und werden für den Schaden haftbar gemacht wie jeder andere Bürger auch? Das Volk muss für diesen Schaden MRD. Euro bezahlen und diese Verbrecher bekommen noch MILL. Euro Boni Teilweise von den Steuerzahlern aufzubringenden Mrd.
Das nennen Sie noch Rechtsstaat?
Das kann niemand verstehen!!!!!!!! Bitte erklären Sie mir dieses.
Danke
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
vorab möchte ich mein Bedauern für die reichlich späte Antwort auf Ihre Fragen zum Ausdruck bringen. Haushaltsverfahren 2010, Griechenland und Eurorettung, sowie und nicht zuletzt das Sparpaket der Bundesregierung haben mich im vergangenen Halbjahr nicht unerheblich beansprucht.
Zu Ihrer ersten Frage:
Auf den ersten Blick erscheint die Anrechnung des Kindergeldes bei Beziehern der Grundsicherung als ungerecht. Betrachtet man jedoch die Systematik etwas genauer, kommt man zu einem anderen Ergebnis. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes daher einbezogen. Die Kinder von Arbeitslosengeld II Beziehern bekommen deshalb aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kinder sind höher als das Kindergeld. Sie betragen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 60 Prozent der maßgebenden Regelleistung eines Alleinstehenden (359 Euro Stand 1.07.2009), also derzeit 215 Euro, und für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung demgemäß 251 Euro und für Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, 80 Prozent der Regelleistung, also 287 Euro, wenn sie der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angehören. Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Kindergeld für volljährige Kinder wird bei den Eltern nicht als Einkommen eingerechnet, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.
Das Einkommen der Eltern hingegen ist hiervon streng zu trennen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass das Einkommen von Eltern in Höhe des Existenzminimums der Kinder nicht besteuert werden darf. Auf die absolute Höhe des Einkommens kommt es dabei nicht an. Im Sinne des Grundgesetzes ist "Kind gleich Kind". Diesem Ziel dienen die Kinderfreibeträge, die sich naturgemäß erst bei höheren Einkommen auswirken. Wer keine Steuern zahlt, kann nicht entlastet werden, Freibeträge wirken sich nicht aus. Aus diesem Grund zahlt der Staat das Kindergeld.
Auf Ihre zweite Frage eingehend, kann ich mitteilen, dass wir als christlich-liberale Koalition sehr wohl eine Beteiligung des Finanzsektors an den Folgekosten der Krise planen.
Die Finanzmarktkrise und nicht zuletzt der Bankenrettungsschirm sowie die Maßnahmen zur Stabilisierung des Euros haben im Bundeshaushalt Spuren hinterlassen. Der Finanzsektor muss und wird deshalb seinen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten. Die FDP-Bundestagsfraktion hat stets klar gemacht, dass auch diejenigen zur Finanzierung und Konsolidierung der Haushalte beteiligt werden müssen, die in den letzten Jahren von staatlichen Maßnahmen profitiert haben. Die Koalition setzt sich daher für ein international abgestimmtes Verfahren zur Haftungsbeteiligung des Finanzsektors an der Bewältigung der Sparvorhaben ein. Zumindest auf Ebene der europäischen Gemeinschaft soll ein wettbewerbsneutrales und konjunkturunschädliches Abgaberegime entwickelt werden. Der Finanzsektor steht in der Verantwortung, die Vorleistung der Steuerzahler aus den letzten Jahren zur Stabilisierung des Finanzsektors zu kompensieren.
Es grüßt Sie freundlich
Otto Fricke, MdB