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Otto Fricke
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Frage von Martin G. •

Frage an Otto Fricke von Martin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fricke,

Gestatten sie mir eine Nachfrage mit einem Hinweis zu ihren Ausführungen.: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37569--f239381.html#q239381 ich verstehe ihre Ausführungen zur Rechtsstaatlichkeit und Mieterrechte nicht.

Sie sind doch angetreten, weil sie die Vermieter im Nachteil sehen dafür haben sie doch auch Wahlkampf gemacht !

Sie liegen jetzt bei 12 % mit fallender Tendenz, mittlerweile sehen dies viele Umfragen so. Glauben sie nicht, dass sich eher Leute abwenden, die sie wegen des Mietrechts gewählt haben oder wegen anderer Dinge ? Sie sind eine freiheitliche liberale Wirtschaftspartei die doch die Gerechtigkeit immer inne hatte oder ?
http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm

Meine Nachfrage ist daher, wieso sie denken, dass der § 750 ZPO nun auf einmal rechtsstaatlich sein soll, dies ist er sicher nicht, oder finden sie es "rechtsstaatlich", wenn der Vermieter, der auch Bürger dieses Landes ist, solche Leute nicht rausklagen kann, weil der Titel nicht auf den Namen läuft ?

Wieso gehen sie nicht an die Hauptmieter ran oder verlangen von jeden Untermieter in Deutschland, dass sie sich zu informieren haben, wo sie sich einmieteten ?

Hier immer davon zu reden, dass dies nicht geht, kann ich nicht verstehen, sie regieren jetzt, ändern sie die Gesetze einfach und gut ist, ich kann mir kaum vorstellen, dass das GG hier Mietnomaden in Schutz nimmt, wenn doch, dann können sie sich ja nun an die verbindliche EU Grundrechtecharta in Art. 17 halten, die jetzt jeder Bürger nutzen kann, um zu klagen.

Grasekamp

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grasekamp,

vorab möchte ich bemerken, dass ich meine Politik nicht nach Umfragen, sondern an den Zielen und Ergebnissen meiner Politik orientiert ausrichte. Interessieren würde mich dann aber doch, welche Partei denn nach Ihrer Ansicht im Mietrecht besser als die FDP agiert ? Ihre Antwort können Sie mir gerne unter folgender Mailadresse zusenden: otto.fricke@bundestag.de

Nun dann aber gerne nochmals zum sachlichen Problem. Vorab der Hinweis, dass ich die von Ihnen geschilderten Probleme und Ärgernisse, die für die Vermieter zu teilweise hohen Verlusten führen, kenne und sie mich ebenfalls ärgern.

Schnelle Lösungen für die Probleme wären mir hier auch lieb. Aber diese sind leider nicht mit gesetzgeberischen Schnellschüssen zu beseitigen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht neue Ungerechtigkeiten, die letztlich auch zu Lasten des Vermieters gingen, schaffen. Aus guten Gründen ist das Zwangsvollstreckungsverfahren formalisiert ausgestaltet , denn es geht immerhin um "ultimative" Ausübung staatlicher Gewalt gegenüber Bürgern. Der Gerichtsvollzieher soll von aufwändigen Prüfungen vor Ort freigestellt sein. Nur so kann eine zügige Vollstreckung gewährleistet werden. Bestimmte Fragen lassen sich nur im gerichtlichen Erkenntnisverfahren klären, nicht jedoch vor Ort. Auch gibt es schon heute die Möglichkeit, Titel (sicherlich zeitlich zu langsam) umschreiben zu lassen. Eine Möglichkeit ergibt sich aus §§ 727 Abs. 1, 325 Abs. 1 ZPO, wonach im Einzelfall eine vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils auch gegen den Untermieter eines gekündigten Mieters erteilt werden kann. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur noch einmal versichern, dass wir uns im Rahmen der Befassung mit dem Mietnomadentum auch mit Änderungen im Vollstreckungsrecht auseinandersetzen und dabei auch Ihre Hinweise berücksichtigen werden. Es gilt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP, entschiedener gegen das Mietnomadentum vorzugehen.

Die Vorschläge, die Sie machen sind dabei Teil der Überlegungen. Ich möchte allerdings eine gute und dauerhafte Lösung und keine Schnellschüsse, die der Gesetzgeber kurze Zeit später schon wieder ändern muss.

Aus meiner Sicht muss geprüft werden, wie der Hauptmieter mehr in die Verantwortung genommen werden kann - aber dennoch will ich kein Wildwestrecht bei der Zwangsvollstreckung.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke

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