Unterstützen Sie den Antrag, die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte ein solches Verbotsverfahren nicht für sinnvoll. Lassen Sie mich dafür kurz meine Beweggründe aufführen:
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben für Parteienverbote sehr hohe Hürden in die Verfassung eingebaut. Die AfD wird zwar in einigen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die politischen Ziele von Teilen der AfD sind definitiv nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Das Beispiel der beiden NPD-Verbotsverfahren zeigt aber auch, dass eine solche Einstufung für das Bundesverfassungsgericht nicht ausreicht, um ein Parteienverbot zu verfügen. Aktuell fehlt in den Augen vieler Experten eine konkrete Material- und Beweisgrundlage, auf der ein fundierter Verbotsantrag erfolgreich sein könnte.
Was würde aber passieren, wenn das Verfahren scheitert? Man kann fest davon ausgehen, dass die AfD sogar davon profitieren kann, wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass diese Partei nicht radikal genug ist, um verboten zu werden. Die AfD würde das Urteil als vermeintliches Gütesiegel nutzen, um sich als demokratische Partei zu inszenieren.
Auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle. Unabhängig von den Erfolgsaussichten dauern Verbotsverfahren für Parteien oft mehrere Jahre. Wie soll aber der Weg bis zum Verbot aussehen? Wir haben noch weitere Wahlen in den kommenden Jahren, in denen sich die AfD als Opfer stilisieren würde.
Es ist außerdem falsch zu glauben, dass sich Unzufriedenheit verbieten ließe. Stattdessen muss die AfD politisch und inhaltlich gestellt werden. Dafür müssen wir an die Ursachen der Unzufriedenheit heran. Hier ist vor allem die Politik gefragt. Wir brauchen eine bürgernahe und lösungsorientierte Politik. Mit einer solchen Politik kann man die AfD am besten demaskieren, da diese Partei außer Hass und Populismus wenig zu bieten hat.
Um es ganz deutlich zu sagen: Ich wünsche mir, dass die AfD in der Politik in Zukunft keine Rolle mehr spielt. Mit einem Verbotsverfahren würden wir aber absehbar unsere Demokratie nicht retten, sondern ihr möglicherweise sogar noch Schaden zufügen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein