Das RKI hat Aussagen zur Reduzierung der COVID-Übertragungen durch Impfen am 28.2.22 aus der Risikobewertung gestrichen. Wird der Wegfall des Fremdschutzes Ihre Haltung zur Impfpflicht beeinflussen?
Der Gesetzentwurf zur Impfpflicht für alle ab 18 beruft sich zur Begründung darauf, dass man durch Impfen andere vor Ansteckung schütze (Bevölkerungsschutz).
Die zuständige Bundesbehörde RKI hat aber gerade Aussagen zur Reduzierung der Übertragungen durch Impfen bei der Aktualisierung der Risikobewertung am 28.2.22 gestrichen. Aktuell:
„Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante. (…) Die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion lässt allerdings nach wenigen Monaten nach, sodass angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen die konsequente Einhaltung der AHA+L-Regeln und eine Kontaktreduktion weiter zur Reduktion des Infektionsriskos erforderlich sind.“
Stand 14.1.22: http://web.archive.org/web/20220201210627/https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Das RKI entzieht damit m.E. der Argumentation der Impfpflichtbefürworter die Grundlage.
Sehr geehrte Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Darstellung Ihrer Bedenken hinsichtlich der Impfpflicht. Ich verstehe die Sorgen, die Sie und viele andere Bürger während der Corona-Pandemie hatten. Verschiedene dieser Gründe teile ich, weshalb ich eine pauschale impfpflicht für COVID im Bundestag abgelehnt habe und auch noch immer ablehne.
Das bedeutet nicht, dass ich gegen die Immunisierung wäre. Ich habe in meiner Kommunikationsarbeit immer wieder darauf hingewiesen, dass ich die Impfung unterstütze und alle auffordere, sich nach Möglichkeit impfen zu lassen. Während die Impfung keinen vollständigen Fremdschutz bietet, reduziert sie dennoch das Risiko schwerer Krankheitsverläufe und entlastete das damals stark beanspruchte Gesundheitssystem.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in ihrem eigenen Antrag für eine pragmatische Lösung ausgesprochen, mit dem man flexibel auf neue Entwicklungen in der Pandemie reagieren kann. Eine Impfpflicht wäre demnach nur in Frage gekommen, wenn es zu einer deutlichen Verschärfung der pandemischen Lage gekommen wäre, sei es durch wesentlich höhere Infektionszahlen oder durch deutlich gefährlichere Virusvarianten. Unser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
Im Rückblick kann aber festgestellt werden, dass es auch mit dem Antrag der Unionsfraktion zu keiner Impfpflicht gekommen wäre.
In den vergangenen Jahren hat sich die Unionsfraktion intensiv mit dem Umgang mit Long-COVID- und Post-Vac-Erkrankungen auseinandergesetzt.
Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode mehrere Anträge zur Unterstützung der Betroffenen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Gerade Menschen, bei denen in seltenen Fälle nach der Impfung gegen SARS-CoV-2 nachhaltige Nebenwirkungen eintraten, müssen unterstützt werden.
Ich hoffe, diese Erläuterungen tragen zu einem besseren Verständnis meiner Entscheidung bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein