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Otmar Bernhard
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Frage von Dirk M. •

Frage an Otmar Bernhard von Dirk M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bernhard,

wie stehen Sie zu dem Thema der so genannten Raucherclubs? Dabei handelt es sich doch ganz offenkundig um die Ausnutzung einer Gesetzes"lücke", zwecks Umgehung eines mehr als sinnvollen und von einer absoluten Mehrheit der Menschen akzeptierten Gesetzes. Anders gesagt: die ursprüngliche Intention war wohl eher die Geburtstagsfeier in einer angemieteten Kneipe, wobei im privaten Rahmen selbstverständlich kein Rauchverbot bestehen kann. Dass dies aber im großen Rahmen für kommerzielle Zwecke ausgenutzt wird, war mit Sicherheit nicht Intention des Gesetzgebers. Warum wird nicht die vom BVG bereits als verfassungskonform bestätigte Lösung gewählt, ein vollständiges Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen zu beschließen?
Ferner frage ich mich, warum es auf der anstehenden Wiesn zwar möglich sein soll, betrunkene Randalierer im Griff zu halten (falls dies nicht möglich sein sollte, müsste die Veranstaltung ja aus Sicherheitsgründen abgesagt werden, nicht?), warum es aber nicht möglich sein soll, ein Rauchverbot in gleicher Weise durchzusetzen. Oder warum dies in diesem Jahr nicht, im nächsten Jahr aber offenbar schon möglich sein soll. Welche "Vorbereitungen" müssen bis nächstes Jahr diesbezüglich getroffen werden, die so umfangreich sind, dass es dieses Jahr nicht möglich ist, geltendes Recht auch durchzusetzen?
Warum scheut sich die cSU offenbar davor, eine eindeutige Ausführungsanordnung bezüglich des Nichtraucherschutzgesetzes herauszugeben, die zumindest fürs Erste eine klare und nachprüfbare Regelung zur Kontrolle von Raucherclubs ermöglicht?
Anders gesagt: warum steht die cSU nicht zu dem von ihr beschlossenen Gesetz und seiner ursprünglichen Intention, sondern sieht stillschweigend der weitreichenden Missachtung davon zu?

mit freundlichen Grüßen,

Dirk Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

wir in Bayern haben in öffentlich zugänglichen Gaststätten Rauchverbot. Die von Ihnen beschriebenen Clubs haben gerade nicht den Charakter einer öffentlich zugänglichen Gaststätte. Eine sogenannte Sonderregelung für die Wies’n 2008 wurde getroffen, weil Stadt und Wirte glaubhaft dargestellt hatten, dass entsprechende Umbauten (im Außenbereich muss es Flächen zum Rauchen geben und entsprechende Zugangswege - die Raucher müssen anschließend wieder ins Zelt zurück können) nicht mehr rechtzeitig getroffen werden können. Die Zeltgenehmigungen werden jeweils zu Beginn eines Jahres erteilt. Die Erfahrungen der Gaststätten und der Wiesnwirte im Umgang mit dem Rauchverbot werden wir auswerten. Ab 01.01.2009 gilt auch in Zelten auf Volksfesten das Rauchverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Otmar Bernhard, MdL