Frage an Otmar Bernhard von Götz T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Bernhard,
dass Pasing/Obermenzing (je nach Wetterlage) auch von Linienflugzeugen überquert wird, vermag ich ja noch einzusehen (Ausnahme: 3. Startbahn!), da eine Vielzahl von Privatpersonen und Geschäftsleuten - einschließlich meiner Person - den Flughafen FJS nutzen (müssen).
Ich weiß auch, dass Freizeit-/Sportfliegerei ein Vergnügen sein kann und es sicher interessant ist, Münchener Vororte zu überfliegen und von oben auf die Stadt und in die Gärten zu sehen.
Nicht einzusehen vermag ich jedoch, dass der mit diesem "Spaß" verbundene Lärm zu Lasten der Allgemeinheit gehen soll.
Insbesondere bei schönem Wetter (= gutes Flugwetter) überqueren täglich ca. 50 bis 100 kleine Motorflugzeuge Pasing/Obermenzing und drehen dort, teilweise im Minutentakt, ihre Runden.
Es geht mir nicht um meine Privatsphäre aber um den Lärm dieser Spaßfliegerei, der zuweilen dazu führt, dass man seine Gespräche im Garten unterbrechen muss, bis das Brummen vorbei ist, von einem Mittagsschlaf gar nicht erst zu reden.
Meine bisherigen Erkundigungen haben zu der Antwort des LBA geführt, dass die Freizeitfliegerei auch über der Stadt uneingeschränkt zulässig ist, sofern nur eine Höhe von 600 Metern eingehalten wird. Abgesehen davon, dass ich das nicht nachmessen kann, hört man die Flieger auch in dieser Höhe noch sehr deutlich - und äußerst störend.
Sie würden mir und unserer/Ihrer Nachbarschaft einen großen Gefallen tun, wenn Sie sich dieses Problems annähmen.
Es gibt doch sog. "Flugverbotszonen" für die Freizeitfliegerei und gute Gründe dafür, den Münchener Westen - zum Schutz vor Lärmimmissionen - darin aufzunehmen.
Bei einer Güterabwägungen zwischen dem Vergnügen der Hobbypiloten und dem Ruhebedürfnis der Anwohner sollte 2. eindeutig den Vorrang haben, zumal keinerlei Notwendigkeit ersichtlich ist, mit seinen Sportflugzeugen über Wohngebieten zu kreisen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Götz Tacke
Sehr geehrter Herr Dr. Tacke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihnen heute an Ihre Kanzleiadresse mein ausführliches Antwortschreiben samt Anhängen zukommen lassen.
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Otmar Bernhard