Frage von Rudolf Ü. • 19.08.2013
Frage an Otmar Bernhard von Rudolf Ü. bezüglich Recht
Sehr geehrter Hr.Dr.Bernhard
Ich lese gerade in der Zeitung, das der Bayernspieler Breno Tagsüber das Gefängnis verlassen darf, und beim FC Bayern eine Arbeit bekommt.
Frage:
Nach welcher Gerichtlichen Strafhöhe wird ein vorbestrafter Ausländer aus Deutschland ausgewiesen. Fall Breno: Brandstiftung Strafhöhe 3 Jahre 9 Monate.
Über eine Auskunft wäre ich sehr verbunden.
Mit freundl.Grüßen
Rudolf Übel
Antwort ausstehend von Otmar Bernhard CSU