Frage an Oswin Veith von Lea L. bezüglich Wirtschaft
Welche Maßnahmen wird die CDU ergreifen um im Besonderen für mittelständische und großindustrielle Unternehmen Anreiz zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit verwendeter Verpackungsmaterialien zu schaffen, die auch über die verpflichtenden Recyclingquoten, die ab 2019 im Verpackungsgesetz gelten werden hinausgehen?
Und welche Rahmenbedingung gedenken Sie hinsichtlich der neuen Richtlinien der Gesetzesänderung zu schaffen?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Oktober 2017.
Die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes war ein zentrales umweltpolitisches Thema in der vergangenen Legislaturperiode. Wir haben das Verpackungsgesetz verabschiedet, mit dem wir die Vorgaben für die Sammel- und Verwertungsquoten für Verpackungen deutlich angehoben haben. Wir haben das Elektro-/Elektronikgesetz verabschiedet, das die Wiedernutzung von Rohstoffen aus alten Elektrogeräten deutlich verbessert. Und wir haben die Klärschlamm- und die Gewerbeabfallverordnung beschlossen, die bei diesen Massenabfällen dafür sorgen, dass Rohstoffe im Land bleiben und nicht teuer importiert werden müssen.
Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist das Schließen von Stoffkreisläufen eine der zentralen umwelt- aber gerade auch wirtschaftspolitischen Aufgaben, welche wir auch in der aktuellen Legislaturperiode verantwortungsvoll übernehmen werden. Daher war das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Verpackungsgesetz ein großer und wichtiger Schritt. Durch das Verpackungsgesetz werden die Vorgaben für die Recyclingquoten deutlich angehoben. Diese werden beispielsweise für Verpackungen aus Glas, Eisenmetallen oder Aluminium auf jeweils 80 Prozent (90 Prozent ab dem Jahr 2022) und für Getränkekartonverpackungen auf 75 Prozent (80 Prozent ab 2022) erhöht. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und für mehr Ressourceneffizienz geleistet. Ferner hat die Unionsfraktion in den abschließenden Verhandlungen die Wiederaufnahme der zunächst vom BMUB gestrichenen Mehrwegquote durchgesetzt. Durch die Wiederverwendung fördern wir die Abfallvermeidung. Um die Mehrwegquote zu steigern und um die Verbraucherinformation zu verbessern, sieht das Gesetz darüber hinaus eine Hinweispflicht auf Einweg- oder Mehrwegverpackungen direkt am Verkaufsort vor. Damit wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt und die Umwelt geschont.
Zudem ist Deutschland weltweit führend auf den internationalen Märkten für Kreislaufwirtschaftstechnologie. Wir helfen mit unseren Technologien dem globalen Umwelt- und Ressourcenschutz und sichern gleichzeitig tausende Arbeitsplätze bei den Technologieherstellern und der Technologieentwicklung. Um den Vorsprung zu sichern, brauchen wir einen anspruchsvollen politischen Rahmen, an dem wir weiterarbeiten werden. Für eine effiziente Kreislaufwirtschaft sind verbindliche Kriterien zur Beschreibung der Hochwertigkeit von Verwertungsverfahren (sowohl stofflich als auch energetisch) inklusive zugehöriger Qualitätsanforderungen an den Sekundärroh- bzw. -brennstoff unabdingbar. Da gerade für die Charakterisierung eines hochwertigen Recyclings solche konkreten und anspruchsvollen Vorgaben bisher fehlen, halten wir es für dringend erforderlich, auch das hochwertige Recycling durch entsprechende Qualitätskriterien zu beschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith