Frage an Oswin Veith von Johanna K. bezüglich Gesundheit
Guten Morgen Herr Veith,
ich hoffe, es geht Ihnen und Ihrer Familie gut.
Ich habe mehrere Fragen zum Thema Impfen und der jetzt geplanten Impfpflicht:
Zunächst persönlich:
haben Sie sich früher oder auch jetzt mit dem Thema Impfen mal näher auseinandergesetzt oder auseinandersetzen müssen? Sind Sie oder Ihre Kinder, wenn Sie welche haben, geimpft? Wie kamen Sie zu der einen (für) oder anderen (gegen Impfen) Entscheidung? Sind Sie jetzt mit dem Thema Impfpflicht vertraut?
Allgemeiner:
Haben Sie sich über die Hintergründe der geplanten Impflicht informiert? Sind Sie ebenfalls für eine Einführung der Impfpflicht?
Kennen Sie die Stellungnahme der "Ärzte für individuelle Imfpentscheidung e.V."?
Ich bitte Sie, falls Sie diese noch nicht gelesen haben, zu lesen:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20Stellungnahme%20Kabinettsentwurf.pdf
hier eine Kurzfassung: https://www.impfpflicht-spahn.de/pdfs/Faktencheck_Masernschutzgesetz.pdf
ich möchte gut (nicht einseitig) informierte Abgeordnete aus meinem Wahlkreis im Bundestag und würde mich daher sehr freuen, wenn Sie diese Informationen mit in Ihre Entscheidungsfindung aufnehmen.
ich persönlich als Wählerin in Ihrem Wahlkreis teile Ihnen hiermit mit, dass ich mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das elternliche Erziehungsrecht behalten möchte. Ich fordere daher eine Rücknahme der impfverpflichtenden Anteile des Gesetzesvorhabens und bitte Sie, dies als Vetreter Ihres Wahlkreises zu bedenken. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese zu lesen.
Herzlichen Gruß,
J. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20.09.2019, in der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen. Die CDU/CSU-Fraktion hält es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen.
Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.
Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500,- Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.
Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen.
Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und eine Impflicht gegen Masern für bestimmte Personenkreise einführen. So sollen zukünftig u.a. Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (gem. des neuen § 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und Krippen, Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager) betreut werden und Personen, die dort tätig sind. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sollen selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen werden.
Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).
Selbstverständlich werde ich mich mit der Thematik und den Ihrerseits übermittelten Informationen vor der 1. Lesung im Deutschen Bundestag, welche am 18. Oktober stattfinden wird, intensiv befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith