Frage an Oswin Veith von Katrin F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Veith,
schon seit längerer Zeit fahren unzählige Fahrzeuge mit polnischen, bulgarischen und rumänischen Autokennzeichen über Deutschlands Straßen. Hauptsächlich osteuropäische Bürger leben und arbeiten in Deutschland, müssen ihre Fahrzeuge aber nicht in Deutschland anmelden und zahlen hier weder Steuern noch Versicherung. Eine Maut für ausländische PKWs (für Fahrer von anderen EU-Staaten) soll gegen EU-Recht verstoßen, da es diskriminierend sei.
Wie wird mit den ausländischen Fahrzeugen verfahren, die ohne Umweltplakette in Umweltzonen der Städte fahren? Diese Fahrzeuge haben keine grüne Plakette, obwohl diese für uns deutsche Autofahrer verpflichtend ist.
Warum müssen die nicht-deutschen EU-Bürger, die hier leben und arbeiten, ihre Fahrzeuge nicht in Deutschland anmelden und hier KfZ-Steuern bezahlen wie wir alle? Sie benutzen unsere Straßen zum Nulltarif. Das ist eine Diskriminierung gegenüber uns deutschen Staatsbürgern im eigenen Land.
Wie ist die Rechtslage und was wird konkret von deutschen Politikern hier unternommen?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Flückiger
Sehr geehrte Frau Flückiger,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Umweltzone und der gerechten Finanzierung unserer Straßeninfrastruktur.
Grundsätzlich gilt, dass in Umweltzonen nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren dürfen. Das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette ist bußgeldbewährt. Dabei ist es unerheblich ob das Fahrzeug in Deutschland oder dem Ausland gemeldet ist. Außerhalb der explizit ausgewiesenen Umweltzonen ist jedoch keine Plakette notwendig (siehe hierzu eine Übersicht der Umweltzonen in Deutschland unter http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html ).
Wenn ein EU-Bürger in einen anderen EU-Staat zieht und mehr als 6 Monate bleiben will, muss der Pkw am neuen Wohnort angemeldet und die entsprechenden Gebühren und Steuern gezahlt werden.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag in vergangenen Jahr eine Infrastrukturabgabe für Pkw beschlossen. Das Gesetz wird seitens der EU-Kommission zurzeit auf seine Europarechtskonformität geprüft und ist daher noch nicht umgesetzt worden.
Ziel ist, alle Pkw-Halter, die unsere Straßen nutzen, zukünftig an den Kosten der Infrastruktur zu beteiligen. Deutsche Autofahrer sollen dabei nicht zusätzlich belastetet werden, da sie bereits über die Kfz-Steuer den Erhalt der hiesigen Infrastruktur mitfinanzieren.
Wir sind davon überzeugt, dass das Gesetz im Einklang mit dem geltenden EU-Recht steht und bereit, die Umsetzung der Infrastrukturabgabe auch vor dem Europäischen Gerichtshof durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith, MdB