Frage an Oswin Veith von Martin J.
Guten Tag Herr Veith,
mich würde interessieren, warum Sie der PkW-Maut zugestimmt haben. Es gibt doch sehr sehr viele Gründe, die Maut auch in ihrer jetzigen Form für verfehlt zu halten: es wird eine neue Bürokratie nötig, der finanzielle Erfolg ist fraglich, der Widerspruch zum EU-Recht und vor allem die Frage nach dem Datenschutz machen mir als Bürger extreme Sorgen!
Um es mal einfach auszudrücken: mir scheint, ausser Herrn Dobrindt und Herrn Seehofer will niemand die Maut, aber trotzdem wird sie beschlossen - können Sie mir das anhand Ihrer Beweggründe, dem Gesetz zuzustimmen, erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Jenne
Sehr geehrter Herr Jenne,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur sogenannten „Pkw-Maut“.
Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, dass der hohe Standard unseres Netzes von Autobahnen und Bundesfernstraßen auch in Zukunft bestehen bleiben soll.
Um dies zu gewährleisten und den absehbaren Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können, muss mehr Geld in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur investiert werden.
Die von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossene Infrastrukturabgabe kommt diesem Ziel nach. Nach der Maut für Lkw bedeutet die Abgabe einen weiteren Schritt in die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die in- und ausländischen Nutzer. Im Fall der inländischen Nutzer erfolgt dabei eine Verrechnung mit der Kfz-Steuer, so dass es zu keinerlei zusätzlichen finanziellen Belastungen der deutschen Autofahrer kommt. Diese Regelung wurde nach einem intensiven Konsultationsprozess mit der EU-Kommission und nach Prüfung des Bundesjustizministeriums als europarechtskonform bewertet.
In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist der Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung verbessert worden. Statt drei Jahre werden die Daten von Pkw-Fahrern nun maximal ein Jahr beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Handelt es sich um Bilder und Daten, die im Rahmen der Überwachung erhoben und gespeichert wurden, so sind sie unverzüglich zu löschen, sobald feststeht, dass die Infrastrukturabgabe entrichtet worden ist. Grundsätzlich gilt bei der Erhebung von Daten, dass sie ausschließlich für die Zwecke des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe genutzt werden dürfen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist nach dem Gesetz unzulässig.
Es bleibt zu betonen, dass in den parlamentarischen Beratungen auch eine Evaluierungsklausel aufgenommen wurde. So wird zwei Jahre nach Einführung der Infrastrukturabgabe die Einnahmenhöhe und der Bürokratieaufwand geprüft.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen beim Erhalt und dem notwendigen Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur halte ich die Beteiligung aller Nutzer für geboten und notwendig. Die Infrastrukturabgabe ermöglicht genau das. Dabei wurden die – nicht nur von Ihnen genannten - Bedenken im Gesetzgebungsverfahren thematisiert und berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Oswin Veith