Portrait von Oswin Veith
Oswin Veith
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Oswin Veith zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tobias N. •

Frage an Oswin Veith von Tobias N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Veith,

meine Frage bezieht sich auf die, am Freitag anstehende, Bundestagssitzung und die dortige Beratung über das Cannabiskontrollgesetz. Wie stehen sie zu diesem Gesetzentwurf? Gibt es überhaupt noch Argumente, die noch nicht wiederlegt wurden, die gegen eine derartige Entkriminalisierung von Cannabis sprechen? Ich würde gerne Ihre Bedenken zu diesem Thema, sofern Sie welche haben, hören. Vielen Dank im Vorraus!

Freundliche Grüße,
Tobias Nickel

Portrait von Oswin Veith
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nickel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.03.2015 über „abgeordnetenwatch.de“.

Ich stehe dem Gesetzentwurf zum Cannabiskontrollgesetz kritisch gegenüber.

Die Argumente der Verfechter dieses Entwurfs stützen sich im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der derzeitigen Gesetzeslage um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Handlungsfreiheit handelt, da der Konsum von Cannabis lediglich Ausdruck einer Selbstgefährdung sei. Jugendliche würden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten. Vielmehr würde durch ein Cannabiskontrollgesetz dem Jugendschutz besser Rechnung getragen, da nun im Wege der Regulierung des Marktes, das Verbot, Cannabis an Minderjährige zu verkaufen, besser überwacht werden könne. Auch würde der Konsument durch ein Cannabiskontrollgesetz der Gefahr entgegentreten, auf dem Schwarzmarkt verunreinigten Cannabis zu beziehen.

Ich bin der Meinung, dass wir einen staatlichen Schutzauftrag haben, weshalb ich der Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis mit großen Bedenken gegenübertrete.
Dass durch das Cannabiskontrollgesetz der Jugendschutz besser gewährleistet würde, genügt mir als Argument nicht. Sicherlich mag es sein, dass durch einen solchen Entwurf das Geschäft auf dem Schwarzmarkt und die damit verbundenen Gefahren zumindest partiell eingedämmt würden. Allerdings ist es widersprüchlich, anzunehmen, dass durch das Cannabiskontrollgesetz der Jugendschutz durch eine bessere „Überwachung“ im Wege von Regulierung besser gewährleistet würde, da der Konsum für Jugendliche unter achtzehn Jahren nach wie vor verboten bliebe.

Für mich ist entscheidend, dass Cannabis nach wie vor die Einstiegsdroge Nummer eins ist und somit am Anfang sämtlicher Drogenkarrieren steht und schwerwiegende gesundheitliche Folgen mit sich bringt. Ich bin daher der Auffassung, dass der erleichterte Zugang zu Cannabis fatal wäre. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass sich junge Erwachsene oftmals starkem Gruppenzwang ausgesetzt sehen und ein erleichterter Zugang dazu führen könnte, dass sich junge Menschen dieser Form von Gruppendruck leichter beugen würden.
Aus diesem Grund sehe ich keinen Bedarf für einen liberaleren Umgang bzw. einen Schritt in Richtung Entkriminalisierung.

Mit freundlichen Grüßen
Oswin Veith, MdB