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Oswin Veith
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Frage von Kurt J. •

Frage an Oswin Veith von Kurt J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Veith.

Ich habe gestern um 20.15 Uhr auf WDR die Sendung Markt gesehen, wie die Lebensmittel - Industrie die Menschen betrügt. Es werden Stoffe verwendet, die eigentlich verboten sind.

Ich habe gestern um 21.00 Uhr auf WDR die Sendung Die Tricks mit Fleisch und Wurst gesehen. Die Krönung finde ich ist, das Fleisch wird mit Wasser zu mehr Gewicht aufbereitet, das ist BETRUG.

Was macht die Politik dagegen ?????

Nichts, weil die Lobbyisten selbst im Reichstag sitzen.

WER GUT SCHMIERT, DER GUT FÄHRT !!!!!!!!!!!!!!!

Mit freundlichen Grüssen, ein Bürger der von der Industrie beschissen wird, mit Unterstützung der POLITIK !!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jungwirth,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal Abgeordnetenwatch.de.

Trotz Ihrer Bedenken kann ich Ihnen versichern, dass nicht nur die Qualität der hierzulande in den Verkauf gebrachten Lebensmittel sehr hoch ist, sondern auch die Kontrolle der Lebensmittel ernst genommen wird. Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und verkaufen, sind verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe zu dokumentieren. Weiterhin müssen die Betriebe Buch führen, von wem sie Lebensmittel und Zutaten gekauft haben und an wen sie diese weiter verkaufen. Gehen von einem Lebensmittel Risiken aus, so kann innerhalb kurzer Zeit nachvollzogen werden, an welcher Stelle dieses Risiko entstanden ist. Mit dieser Versorge werden Risiken für Verbraucher auf einem minimalen Niveau gehalten und der Verwendung von verbotenen Stoffen Einhalt geboten.

Die zuständigen Behörden kommen ihrer Kontrollfunktion wiederum mittels regelmäßiger Kontrollen und gezielter Probennahmen nach. Die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln wird somit stetig überwacht.

In erster Linie ist die amtliche Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer. Zudem steht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, als koordinierende und beratende Bundesstelle zur Verfügung. Ferner besteht die Möglichkeit, auf der Internetseite des Bundesamtes, Hinweise auf Missstände in Lebensmittelbetrieben anonym zu melden, wobei diese anschließend an die zuständigen Stellen weiter geleitet werden.

Im Hinblick auf Ihren Hinweis, dass Lebensmittelproduzenten auch Wasser für ihre Produkte verwenden, weise ich darauf hin, dass die Verwendung von Wasser in der Fleischproduktion nicht verboten ist. Nach geltender Rechtslage ist bei Lebensmitteln in der Verpackung ein Wasserzusatz von mehr als 5 Prozent grundsätzlich zu kennzeichnen.
Im Übrigen ist für die Herstellung bestimmter Fleischerzeugnisse, allerdings aus technologischen Gründen, ein Wasserzusatz erforderlich. Dieses gilt insbesondere für die große Gruppe der Brühwürste, deren Herstellung nur unter Zugabe eines Anteils von etwa 25 Prozent Wasser (als Eis bzw. Eiswasser) zum gekutterten Fleischbrät möglich ist. Dieser Wasserzusatz ist notwendig, um die erforderliche Bindung des Fleischeiweißes im Wurstbrät zur festen Konsistenz der Brühwürste zu erreichen.

Wie bereits erwähnt, liegt die Zuständigkeit für die Anwendung des Lebensmittelrechtes bei den Behörden der Bundesländer. Im Falle von Nachfragen oder Beanstandungen bei Fleischerzeugnissen bzw. Wurstwaren und von deren Kennzeichnung ist es sinnvoll, sich hierbei zunächst an die Mitarbeiter der Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte zu wenden. Wenn deren Auskünfte nicht zufriedenstellend erscheinen, besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde vor Ort zu wenden.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihre Bedenken beseitigen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Oswin Veith, MdB