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Oswin Veith
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Frage von Marco B. •

Frage an Oswin Veith von Marco B.

Guten Tag Herr Veith,

ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wie Sie zu den Forderungen der Arbeitnehmer in der aktuellen Tarifverhandlung im Öffentliche Dienst stehen und wie Sie diese im Rueckblick auf die Diätenerhöhung bewerten.

Mit freundlichen Gruessen

Marco Bruver

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bruver,

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes leisten in Deutschland wertvolle Arbeit, die von uns gar nicht hoch genug gewürdigt werden kann. Zu den Forderungen der Gewerkschaft ver.di möchte ich jedoch keine Stellung beziehen. Das Grundgesetz schützt die Tarifautonomie der Tarifpartner, die in Potsdam verhandelt und sich schnell und ohne Einmischung des Gesetzgebers auf ein Ergebnis einigen konnten.

Im Hinblick auf die Anhebung der Diäten der Bundestagsabgeordneten, die im Februar beschlossen wurde, mögen die Forderungen der Gewerkschaft ver.di zunächst bescheiden wirken. Hier ist jedoch zu bedenken, dass der Bundestag in den vergangenen zehn Jahren sechs Mal auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet hat. Das Gesetz schreibt seit 19 Jahren vor, dass die Diäten von Bundestagsabgeordneten auf der Höhe des Gehaltsniveaus eines Richters an einem obersten Bundesgerichtshofs liegen sollen. Durch den Verzicht auf Erhöhungen in den letzten Jahren verdienen Richter jedoch mittlerweile etwa 830 € mehr als Bundestagsabgeordnete. Dieser Unterschied wird durch Diätenerhöhungen in zwei Stufen nun ausgeglichen. In seiner Entscheidung stützt sich der Bundestag zudem auf Empfehlungen einer unabhängigen Kommission, die dem Bundespräsidenten im März 2013 ihre Vorschläge zur Höhe der Entschädigungen für Bundestagsabgeordnete vorgelegt hat. Der Beschluss des Bundestages zur Erhöhung der Diäten ist aufgrund der jahrelangen „Nullrunden“ also nicht mit den derzeit laufenden Tarifverhandlungen vergleichbar.

Zur Stärkung des öffentlichen Dienstes hat die Union bereits in der vergangenen Legislaturperiode viel getan, beispielsweise das Fachkräftegewinnungsgesetz verabschiedet und den Eintritt in den Ruhestand flexibler gestaltet. Auch in dieser Legislaturperiode werden wir verlässlicher Partner der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst bleiben und alles tun, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Denn der Öffentliche Dienst kann ohne Wenn und Aber als Rückgrat unseres föderalen Staates bezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith