Frage an Oskar Lafontaine von Adelbert R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
dem Staat ist nicht jedes Kind gleich viel/wenig wert. Hartz IV Empf. erh. 164€ Kindergeld, welches auf den Regelsatz voll angerechnet wird. Der Regelsatz beträgt bei bis 14 jährigen € 276€.KiG 164€ es verbleibt dann gerade noch 112€/monat. Familien die den Kindergeldzuschlag erhalten bekommen 164€+140€ Kindergeldzuschlag = 304€. Hartz IV Kinder haben somit 28€ weniger. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/regelsatz-luege.aspx .
Noch gravierender wird dies bei Spitzenverdiener. Diese erhalten bis zu 80€ mehr/Monat/Kind als alle anderen. Dies geht jetzt noch weiter er Bundestag hat nun die Kindergelderh. beschlossen von 154 auf 164€(1-2.Kind) ab dem 3.Kind auf 170€. Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.000€ p.a. erhöht.
Ist es richtig, dass hier ein Spitzenverdiener durch die Steuerkomponente des KiFB mit € 3.000,--/Kind subventioniert wird?
Andere die dieses Steuerprivileg nicht in Anspruch nehmen können, erhalten zwischen 1.968€ und 2.040€ . Verstößt dies nicht gegen Art 3GGi.v.m. der Rechtspr.des BVerfG in Karlsruhe vom 08.12.08 zur Pendlerpauschale). Die Förd. der Spitzenverdiener hat hiermit noch nicht die Spitze erreicht. Jetzt kann der Stpfl. noch Schulgeld mit bis zu 5.000€/Kind absetzen. Dies bedeutet konkret eine Steuersubv. in der Spitze von weiteren 2.500€/Kind und Jahr. Welcher Normalverdiener kann seine Kinder schon auf eine Privatschule schicken? Das ist immer noch nicht ausr. Kinderbetr.kost. können ebenfalls noch zusätzl. abgesetzt werden mit bis zu 4.000€.
Dies ergibt in der Spitze wieder einen Steuersubventionsanteil von 2.000€.. Spitzenverd. werden so mit 7.500€/Kindp.a von der Allgemeinheit steuersubv.. Wer bezahlt schon 7.500€ ESt als Normalverdiener?
Warum werden diese Beträge nicht auf den GrundFB hinzuaddiert?
Dann ist wirklich jedes Kind gleichwertig, da sich die Freib. mit 15% auswirken werden. Dem Urteil des BVerfG zur Steuerfreistellung des Existenzmin. wäre somit entspr.
Mfg
Dipl.Betriebswirt BA Steuern
Sehr geehrter Herr Ringwald,
es ist richtig, dass sich auch bei den Kindern die Ungerechtigkeiten unserer Steuergesetzgebung voll und ganz zum Tragen kommen. Die Linksfraktion setzt sich im Bundestag ständig für mehr Steuergerechtigkeit ein. Insbesondere ist der Linken wichtig, dass die Kinder der Reichen nicht stärker gefördert werden als die Kinder der Durchschnittsverdiener. Alle anderen Fraktionen verhindern unsere entsprechenden Anträge durch ihre Gegenstimmen.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine