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Oskar Lafontaine
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Frage von monika h. •

Frage an Oskar Lafontaine von monika h. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lafontaine, sehr geehrter Herr Lutze,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie recht verstehe, so ist Ihr Widerstand gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen vor allem an dem Wort „bedingungslos“ festgemacht. Es gibt sehr viele Menschen, wie Sie, die sich nicht vorstellen können, dass Menschen auch dann von ihrem im Grundgesetz verbrieften Recht auf Arbeit Gebrauch machen werden, wenn sie nicht unter Androhung von Armut, gesellschaftlicher Ächtung, Statusverlust etc. dazu gezwungen sind. Bitte denken Sie einmal über den Unterschied zwischen dem Recht auf Arbeit und Zwangsarbeit nach. Bitte bedenken Sie diesen Unterschied auch unter dem Gesichtspunkt der Würde. Ihre Bemühungen in allen Ehren, die Sozialtransfers zu verbessern, aber haben Sie schon einmal selbst mit Behörden zu tun gehabt, die diese Transfers bewilligen? Es hat den Anschein, als würden die Bedingungen vor allem dazu dienen, einen ungeheuerlich aufgeblasenen Verwaltungsapparat aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiter in diesem Apparat sind in keiner Weise dafür geschult, die Würde von Menschen zu achten. Im Gegenteil, durch die Ausübung und Handhabung all dieser Bedingungen schleicht sich – vielleicht unbemerkt und unbeabsichtigt – ein die Würde des Menschen verletzendes Verhalten ein. Die Androhung der Kürzung von Sozialleistungen (weil z.b. die Bedingung der korrekten Ausfüllung des 23. Formblattes nicht erfüllt war) im Fall eines Menschen, der z.B. studieren will, oder der sonstwie mittellos geworden ist, kommt einer massiven Bedrohung des Lebens gleich. Das Leben eines Menschen zu bedrohen, von Staats wegen, ist das eigentlich im Sinne des Grundgesetzes?
Auch wenn Sie in Ihrem Schreiben bereits sehr deutlich gemacht haben, dass Ihre Position zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen unveränderlich ist, möchte ich doch wissen, wie Sie diese Position im Sinne des Grundgesetzes, auf das Sie doch geschworen haben, aufrechterhalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Herz

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Frau Herz,

dass die Inanspruchnahme von Versicherungs- oder Sozialhilfeleistungen an Bedingungen geknüpft sein sollte, ist genau der Unterschied zu den Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Aber diese Positionierung bedeutet nicht, dass Betroffene sich entwürdigende Torturen gefallen lassen müssen, dass sie Arbeiten verrichten sollen, die nicht ihrer Ausbildung entsprechen oder das bei einer Ablehnung gleich die Leistungen zusammengestrichen werden. Hierzu müssen gesetzliche Neuregelungen geschaffen werden, die sich an den Werten orientieren, die die Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts bereits hatte.

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine