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Oskar Lafontaine
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Frage von Hanns S. •

Frage an Oskar Lafontaine von Hanns S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Lafontaine
Ihr Vorschlag, Manager verhaften zu lassen, versucht zwar, die Aussagen von Herrn Sodann in Ihr Programm zu integrieren, ist aber wohl nicht der richtige, jedenfalls nicht der entscheidende Ansatz. Warum konzentriert sich die Linke nicht auf die aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung, die Haftung von Gmbh_Geschäftsführern künftig vollkommen unmöglich zu machen. Frau Zypries plant gerade, § 19 der Insolvenzordnung zu ändern und damit die Überschuldung, die bisher den Geschäftsführer zur antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zwingt, anders zu definieren, so dass sehr unklare Kriterien dafür vorliegen werden, wann es überhaupt eine Überschuldung gibt. Auf diese Weise wird es künftig kaum mehr möglich sein, im Interesse von Gläubigern und Arbeitnehmern Haftungsansprüche wegen Insolvenzverschleppung nach § 823 II BGB i.V.m. § 64 GmbHG geltend zu machen, da der Geschäftsführer stets wird sagen können, dass aus seiner Sicht nach neuer Definition keine Überschuldung vorlag. Das, was Frau Zypries zur Rettung von Unternehmen bei nur vorübergehender Überschuldung plant, wird dazu führen, dass kein Geschäftsführer mehr privat dafür wird haften müssen, trotz Überschuldung "weitergewurschtelt" zu haben. Die Zeche werden die Gläubiger zahlen, mit ihnen die Sozialversicherungen, die Arbeitnehmer usw. - und der Insolvenzverwalter wird sich nicht mehr an den Geschäftsführer mit Haftungsansprüchen halten können. Warum thematisiert die Linke nicht diesen Schurkenstreich, der garantiert von Lobbyisten in geeigneter Sekunde der überforderten Minister untergejubelt wurde. Für die Interessen der Betroffenen wäre das viel wichtiger als der populistische und medienwirksame Ruf nach Strafrechtsverschärfungen für Manager.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie Dank für Ihre kritische Mail und auch für den Hinweis zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers. Die Neuregelung des § 19 Insolvenzordnung, die im Rahmen des Finanzmarkstabilisierungspaketes erfolgte, hat meine Fraktion von Anfang an abgelehnt.

Unser rechtspolitischer Sprecher, Wolfgang Neskovic, konnte bei seiner Kritik im Rechtsauschuss auf seine Erfahrungen als Richter im Insolvenzsenat des BGH zurückgreifen, wo man zu der ursprünglichen Regelung eine differenzierte Rechtssprechung entwickelte, die sowohl der Notwendigkeit Rechnung trugen, Unternehmen in Insolvenznähe weiterführen zu können, als auch der Gefahr begegneten, dass sich Geschäftsführer der Haftung zu entziehen suchten.

Die Neuregelungsvorstellungen der Bundesregierung kritisierten wir dagegen als frei interpretierbar und daher gefährlich. Wir erreichten immerhin eine zeitliche Begrenzung der Regelung auf drei Jahre.

Die Forderung nach einer Bestrafung von verantwortlichen Managern ist übrigens nicht nur sehr populär, sondern auch völlig angebracht. Zur Vertiefung übersende ich Ihnen einen Text von Wolfgang Neskovic, MdB, der unlängst im Neuen Deutschland erschien.

http://www.wolfgang-neskovic.de/node/457

Freundliche Grüße

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine