Portrait von Oskar Lafontaine
Oskar Lafontaine
BSW
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Oskar Lafontaine zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph S. •

Frage an Oskar Lafontaine von Christoph S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

Sie und Ihre Partei stehen für einen weiteren Ausbau des Sozialstaates. Im Grunde genommen ist ein Sozialstaat ja nichts schlechtes, nur frage ich mich, wer für diesen bezahlen soll? Warum soll ich, der sich Jahrelang durch Schule und Uni hindurchgearbeitet hat (ohne einen Cent vom Staat zu sehen), für Leute zahlen, die aufgrund ihrer schlechten Ausbildung keinen Job finden? Warum fordern Sie höhere Erbschaftssteuern, die Enteignung von reicheren Leuten, etc.? Diese Art der Politik führt vielleicht zu vielen Wählerstimmen in unserer Neidgesellschaft, jedoch vertreibt sie auch führende Köpfe der Wirtschafts- und Forschungselite ins Ausland. Leistung sollte bezahlt werden und (auch die Leistung in der Schule und Ausbildung) dazu zählt auch die Leistung der vorherigen Generation (die Gelder wurden bereits mehrfach besteuert, warum nochmal?)

Mich würde ihre Meinung zu dieser Frage wirklich brennend interessieren!
mfg,
Christoph Schmidt

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Schmidt,

DIE LINKE steht für soziale Gerechtigkeit, diese muss auch in der Erbschaftsteuer wiedergefunden werden. Es ist nicht richtig, dass die anteilige Summe unterschiedlich von der Höhe der Erbschaft berechnet wird. Diese Ungerechtigkeit muss abgeschafft werden. Aus diesem Grund hat DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht:

"...DIE LINKE fordert eine sozial gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung, die der öffentlichen Hand steuerliche Mehreinnahmen verschafft. Eckpunkte einer solchen Reform sind:
- Alle der Steuer zugrunde liegenden Erbvermögen werden gleichbehandelt, was eine realitätsnahe Bewertung aller Vermögensarten voraussetzt. Dies ist insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig, das die jahrelange steuerliche Bevorzugung des Grundvermögens und des Betriebsvermögens durch veraltete bzw. manipulierbare Wertansätze moniert hat. Ziel ist dabei insbesondere die Korrektur der Wertermittlung des Grund und Bodens als auch des Betriebsvermögens mit dem Ziel einer Bewertung zum gemeinen Wert.
- Grundsätzlich sollen alle ErbInnen - unabhängig ihrer Stellung zum Erblasser - Erbschaftsteuer in gleicher Höhe zahlen. Dazu erhalten alle ErbInnen einen einheitlichen Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro. Für Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, Kinder, hinterbliebene Ehegatten bzw. eine vom Erblassers/ von der Erblasserin benannte Person (z. B. Lebenspartner/in) verdoppelt sich dieser Freibetrag. Der Tarif wird vereinheitlicht.
- Die undifferenzierte Begünstigung von Betriebsvermögen durch Bewertungsabschlag und zusätzlichem Freibetrag wird aufgegeben. Statt dessen ist die Steuer auf die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu ermäßigen. So wird sichergestellt, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen des vererbten Unternehmens geschützt werden.
- Die derzeit existierenden sachlichen Steuerbefreiungen bleiben aus Vereinfachungsgründen im Wesentlichen erhalten. Steuerbefreiungen für Hausrat werden zukünftig allen Steuerpflichtigen in gleicher Höhe gewährt. Zuwendungen zu kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken sowie an politische Parteien bleiben weiterhin steuerfrei. Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden."

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine