Frage an Oskar Lafontaine von Hans-Joachim T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
etwa am 12. oder 13. Aug. 2008 sah ich im Fernsehen leider nur den Schluss eines Interviews zweier Moderatoren mit Ihnen, in dem Sie auch zum Thema Terrorismus befragt wurden.
Sie bezeichneten (sinngemäß) den US-Amerikaner Bush und seine Helfershelfer vor dem Hintergrund des USA-Überfalls auf das irakische Volk als Terroristen und rechtfertigten sich nach heftigem Widerspruch der Moderatoren mit einem Hinweis auf eine, jüngst von der Bundesregierung herausgebrachten, Terrorismusdefinition.
Bitte teilen Sie mit, wo bzw. wie ich diese Definition lesen und mir herunterladen oder anderweitig besorgen kann.
Im Jahr 2004 las ich auf einer Tafel einer New Yorker (kleinen) Friedensdemo "War is Terrorism". Das leuchtete ein !
Wer mit einer Volksarmee und unter dem Vorwand einer Lüge ein anderes Volk / Land überfällt, der handelt terroristisch.
Nach USA-Definition gehören Länder, von denen Terrorismus ausgeht oder die Terrorismus unterstützen, auf die "Achse des Bösen" und dieses Böse sei auszumerzen, rufen sie in die Welt.
Gemäß ihrer eigenen Definition stecken sie, die USA, also auf der "Achse des Bösen" - denn War is Terrorism. Sollte die USA (das Böse) nun ausgemerzt werden ? Ich meine NEIN, aber als deren befreundetes Volk ist es unsere Pflicht, ihnen zur rechten Zeit gehörig auf die Finger zu klopfen. Statt dessen aber umschwärmt Frau A. Merkel den USA-Führer Bush jun., was viele friedliebenden Mitbürger empört und sie als Schande empfinden und sie fragen sich, wofür denn das "C" in CDU steht - jedenfalls überhaupt nicht für "christlich".
Wo bzw. wie kann ich also bitte die von Ihnen, Her Lafontaine, genannte Terrorismusdefinition der Bundesregierung erhalten ?
Danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
H.-J. Tittel
Sehr geehrter Herr Tittel,
beim Gesetzgebungsverfahren um die Antiterrordatei wurde immer wieder Bezug auf das so genannte Terrorismusbekampfungsgesetz genommen. Hier wird eindeutig beschrieben, was als Terrorismus angesehen wird (u.a. auf
www.buzer.de/gesetz/4197/a58347.htm ).
Zitat: "Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind."
Nach der in der Bundesrepublik geltenden Rechtslage wäre die US-Regierung durch ihren Krieg im Irak als terroristisch einzustufen, da sie gegen geltendes Völkerrecht verstoßen haben.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine