Frage an Oskar Lafontaine von Daniel R. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
wir sind eine Wählergemeinschaft aus Berlin Prenzlauer Berg.
Wir möchten Ihnen persönlich als ehemaligem Finanzminister der Bundesrepublik und als Mitglied der Linke-Fraktion folgende Frage stellen:
Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge (zur Information nebenbei: im Jahr 1970 lag der SV-Beitragssatz bei 26%, im Jahr 1990 bei 35%; und 1996 wurde die 40%-Marke überschritten) zahlen müssen, und damit teilweise (mit ihren Familien) unter das Existenzminimum gedrückt werden?
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden.
Können Sie uns die Logik dieser Systematik erklären? Denken Sie, dass diese Abgabenpflicht auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Wir würden gerne auch Ihre Antwort (wie von vielen Bundestags-Kollegen) auf unserer homepage für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich machen.
Bitte zögern Sie also nicht, unsere zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage zu beantworten.
Vielen Dank
Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP
Sehr geehrter Herr Röttger,
Oskar Lafontaine ist der Auffassung, dass das Steuer- und Abgabenrecht vollständig reformiert werden muss. Wie bei den Steuern muss es auch bei den Abgaben einen Grundfreibetrag geben.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze,
Mitarbeiter Oskar Lafontaine