Frage an Oskar Lafontaine von Mona G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
Wäre es nicht möglich, die Regelung für Arbeitslosengeld II Empfänger im Bezug auf Bafög-förderfähige Ausbildungen zu ändern?
Zur Zeit wird das Arbeitslosengeld II nicht mehr weiter gezahlt, wenn der Empfänger zB. beginnt zu studieren, selbst wenn der Betroffene keine Bafög-Zahlung erhält.
Ich kenne einige Ex-Studenten, die meist aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen mußten, keinerlei Förderung durch das Arbeitsamt erhalten haben und nun bereits eine weit längere Zeit arbeitslos sind als sie benötigt hätten, ihr Studium abzuschließen.
Sie gelten als ungelernte Kräfte.
Danke für ihre Antwort,
M. Gast
Sehr geehrte Frau Gast,
leider schließen sich HARTZ-IV und BAföG gegenseitig aus. Und es kommt, wie Sie richtig feststellen, noch hinzu, dass Studierende, die kein BAföG erhalten und trotzdem studieren wollen, auch keine Leistungen nach ALG-II erhalten. Das Ergebnis ist, dass Sie ihr Studium abbrechen müssen um Leistungen zu erhalten. DIE LINKE ist der Auffassung, dass ein "herumdoktern" an diesen Leistungen nicht weiter hilft. Menschen die studieren wollen brauchen finanzielle Unterstützung und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne Studiengebühren.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze,
Mitarbeiter Oskar Lafontaine