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Oskar Lafontaine
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Frage von Frank H. •

Frage an Oskar Lafontaine von Frank H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lafontaine!

Soeben ist der Väterkongress in Karlsruhe zu Ende gegangen. Die Forderungen der Väter sind überfällig und mehr als gerechtfertigt: Die Kinder haben ein Recht auf Umsorgung von beiden Elternteilen. Es ist ein politischer und auch juristischer Skandal, dass nichteheliche Väter keinen gesetzlichen Anspruch auf die gemeinsame Sorge haben. Dies ist eine Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Dies scheint in Europa einmalig zu sein. Die Justitzministerinnen der SPD sind bzw. waren ja entweder nicht willens oder nicht fähig diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Ich bin betroffener Vater. Ohne die Zustimmung der Mutter habe ich keine Chance das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Sie verweigert die gemeinsame Sorge willkürlich. Ich habe mir in keinster Weise etwas zu Schulden kommen lassen. Mein einziger Fehler ist, dass ich mein Kind liebe und in Deutschland lebe.
Der § 1626a BGB muss vom Tisch! Kinder haben ein Recht auf beide Eltern! Ohne gemeinsames Sorgerecht fehlt die Fürsorge eines Elternteils, dies bedeutet für das Kind eine inakzeptable Gefährdung, v.a. bei Vernachlässigung durch den betreuenden Elternteil.

Tritt "Die Linke" für das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern ein? Oder sieht sie in dieser familienpolitischen Angelegenheit keinen Handlungsbedarf?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Holzer

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Holzer,

nach Rücksprachen mit unserem Bundestagsabgeordneten Jörn Wunderlich möchte ich Ihnen folgende Rückantwort geben.

Im § 1626 a BGB ist festgelegt, dass bei Eltern die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zusteht, wenn sie (1.) erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder (2.) einander heiraten. Entsprechend Absatz 2 dieser Rechtsnorm hat im Übrigen die Mutter die elterliche Sorge.

Schwierigkeiten treten in der Regel dort auf, wo sich beide Elternteile – aus welchen Gründen auch immer - nicht einigen können. Selbstverständlich setzt sich DIE LINKE für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein, aber nicht um jeden Preis. Generell hat das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen.

Gesetzliche Regelungen, wie der § 8 a Kinder- und Jugendhilfegesetz greifen dort ein, wo das Wohl des Kindes – möglicherweise auch durch den betreuenden Elternteil - gefährdet ist. Ein weiteres (juristisches) Eingreifen des Staates halte ich nicht für erforderlich."

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine