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Oskar Lafontaine
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Frage von Astrid D. •

Frage an Oskar Lafontaine von Astrid D. bezüglich Familie

Wir sind eine sogenannte Patchwork-Familie aus dem Saarland.

Mein Mann und ich sind beide in zweiter Ehe und haben beide zwei Kinder aus erster Ehe.
Für meine beiden bekam ich früher Unterhaltsvorschuss und danach Sozialhilfe, da mein Ex-Mann nicht zahlt.
Im Dezember 2005 wurde die Sozialhilfe für die beiden eingestellt und wir wurden zum Arbeitsamt geschickt. Um überhaupt einen Termin zu bekommen musste ich mich zuerst arbeitslos und als als BG anmelden.
Nach langem hin und her und anwaltschaftlicher Hilfe wurde 2005 entschieden (Sozialgericht), dass mein Mann seinem Stiefsohn 2 (14) nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.
Mit der Änderung vom 1.8.2006 wurde alles wieder hinfällig.
Die Stiefelternteile werden fleißig in die Pflicht geholt.
Der Stiefvater(berufstätig) muss auf der ARGE sein gesamtes Einkommen darlegen.
Bei der Berechnung des Unterhaltes für die leibliche Tochter meines Mannes, werden die Stiefkinder auch nicht berücksichtigt.
Bei einem Insolvenzverfahren, das mein Mann voriges Jahr eröffnet hat, zählen die Stiefkinder auch nicht.
Leibliche barunterhaltspflichtige Eltern (zumeist Väter) haben einen Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit von 890,00 Euro vom Nettogehalt.
Das alles konnte mein EX nutzen und musste weiter keinen Unterhalt zahlen.
Auf meine mittlerweile drei Widersprüche bekamen wir jetzt eine Entscheidung der Arge:
Die besteht darauf, das Einkommen des Stiefvaters auch zur Deckung des Bedarfes des Stiefkindes einzusetzen.
Zitat: Alle Gesetzesänderungen durchlaufen das formelle Gesetzgebungsverfahren und werden im Rahmen dessen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft. Die ARGE XXX ist als Teil der Exekutive an die Ausführung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden, bis deren Verfassungswidrigkeit feststeht. Insofern kann hier keine andere Entscheidung erfolgen.

Da wir in dieser Beziehung kein Einzelfall ist, würde ich gerne ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen
A.Drumm

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Drumm,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Unser Rechtsystem geht leider immer noch davon aus, dass eine Familie sich gründet, Kinder geboren werden und die Eltern bis zu ihrem Lebensende zusammen bleiben. Diese „heile Welt“ existiert so meist nur auf dem Papier und nicht in der Realität.

Deshalb verfolgt DIE LINKE den politischen Ansatz, dass bei Unterhaltsfragen immer die Kinder im Vordergrund stehen müssen und nicht die Trauscheine oder Scheidungsurkunden. Ein Kind sollte Anspruch auf Leistungen haben, ganz gleich welchen Status und welches Vormögen die Eltern haben. Dort, wo aus welchen Gründen auch immer, ein großzügig bemessener Anspruch von den Eltern nicht aufgebracht werden kann, muss der Staat eingreifen. Zielsetzung hierbei muss es sein, dass sich die Kinder angemessen und geschützt entwickeln können und ein Kind für die Eltern kein Armutsrisiko darstellen darf.

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze,
Mitarbeiter Bürgerbüro Oskar Lafontaine