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Oskar Lafontaine
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Frage von Klaus G. •

Frage an Oskar Lafontaine von Klaus G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo H. Lafontaine,

gilt die Rente mit 67 nur für eine bestimmte Berufsgruppe, nur für die fleissige Bürger, die 45 oder 50 Jahre in das Sozialsystem eingezahlt haben ???
Nicht für Beamte oder Angestellte der Landesregierung ???
Es wäre nett wenn Sie mir eine qualifizierte Antwort darüber geben könnten.
Danke,
Mfg Klaus Grauer

Beamte drängen in Frühpension mit 50
NRZ, 17.11.2007, Theo Schumacher, Trackback-URL
Düsseldorf. Ein goldener Handschlag lockt tausende Interessenten in den Landesbehörden: Mit 55 in Altersteilzeit bei 83% Nettogehalt. Finanzminister Linssen (siehe Foto) will auf diesem Wege überflüssige Stellen zügiger abbauen.
Mehrere tausend Beamte und Angestellte nutzen das Angebot der Landesregierung und wollen sich mit "goldenem Handschlag" in Frühpension verabschieden. Das Programm für schnelleren Personalabbau mit Abfindungen, vorgezogenem Ruhestand und Altersteilzeit lockt in Ministerien mehr Interessenten als erwartet. Unter anderem können Beamte mit 50 Jahren in Frührente gehen. "Es gibt mehr Anträge als Anreizmöglichkeiten", hieß es auf NRZ-Anfrage.

Ein Antrag wird nur genehmigt, wenn damit eine überflüssige Stelle gestrichen wird. Allein im Finanzministerium gibt es 950 "kw"-Stellen ("künftig wegfallend").
Finanzminister Helmut Linssen (CDU) will bis 2010 über 10 000 der 289 000 Stellen im Landesdienst abbauen. Lehrer, uniformierte Polizei, Richter und Staatsanwälte dürfen das Angebot nicht nutzen. Linssen rechnet damit, dass trotz der finanziellen Anreize das Land unter dem Strich Personalkosten spart.

Beamte, die mit 50 in Pension gehen oder den Staatsdienst quittieren, erhalten 10,8 % weniger als ihr bis dahin "erdienter Anspruch". Angestellte bekommen als Abfindung pro geleistetem Dienstjahr 75 % eines Monatsgehalts - maximal 50 000 Euro. Wer mit 55 in Altersteilzeit geht, kann mit 83 % seines Nettolohns "halb" arbeiten oder bis 60 auf voller Stelle bleiben und dann in den Vorruhestand gehen. Möglich ist auch unbezahlte Beurlaubung mit Rückkehr-Garantie

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Grauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Für detaillierte Fragen zu sogenannte Rente mit 67 und Frühpensionierungen wenden Sie sich bitte an die Vertreter der Großen Koalition, die das Gesetz in Bundestag und Bundesrat erlassen haben.

Als LINKE lehnen wir jede Renten- oder Pensionskürzung entschieden ab. Letztendlich ist die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre nichts anderes als eine Rentenkürzung.

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze,
Mitarbeiter Bürgerbüro Oskar Lafontaine