Frage an Oskar Lafontaine von Winfried M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
worin besteht für SIE als Wahlkreis-Direkt-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der http://www.ABDA.de , alle 55.000 Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?
Sind Sie im Auffassungs-Konsens mit Ihrer Parteifreundin Frau Dr.Bunge als amtierende Vorsitzende des Bundestagsausschusses "Gesundheit ?
http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html
1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung
("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken),
deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter
"Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E.
landeskammersatzungsWIDRIG !
Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Andreas_Werle/Archiv_Nr.7#Sperrung_der_ABDA-Wiki-Seite
mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saabrücken
Sehr geehrter Herr Meyer,
im bundesdeutschen Apothekensystem hat sich in den letzten Jahren bereits ein stärkerer Umbruch vollzogen, ein weitreichender Wandel scheint anzustehen. Die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel, das zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fremd- und Mehrbesitzverbot und die geplante Novellierung der Apothekenbetriebsordnung sind hierfür die zentralen Stichworte.
Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, dass wir diesen Prozess kritisch begleiten und gegebenenfalls eine gezielte Weichenstellung vornehmen sollten. Bei der Weiterentwicklung des bundesdeutschen Apothekensystems steht für uns der Apotheker/die Apothekerin als Heilberufler/-in und eine sichere, qualitativ hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung im Vordergrund.
Deshalb haben wir unlängst in den damit befassten Ausschüssen des Deutschen Bundestages gegen die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots – wie in einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gefordert – gestimmt. Unseres Erachtens ließe sich hierüber nicht mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem erzielen. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Qualität der unabhängigen Beratung der Patientinnen und Patienten erheblich verschlechtert und die wohnortnahe Versorgung aufgehoben wird. Denn es ist davon auszugehen, dass die Einzelapotheken innerhalb kürzester Zeit von Ketten übernommen werden.
Wie der Europäische Gerichtshof in der Frage des Fremd- und Mehrbesitzverbotes entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Allerdings sollten wir nicht im vorauseilenden Gehorsam den mittelständischen und heilberuflichen Charakter des Apothekerberufes weiter zerstören.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lutze
Mitarbeiter Bürgerbüro Oskar Lafontaine