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Frage von Werner M. •

Frage an Oskar Lafontaine von Werner M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

ich habe heute mit Schrecken in der SZ gelesen, daß die Bundesregierung eine neue Auskunftspflicht für Ärzte plant.

Ich finde es an und für sich ja nicht schlimm, wenn wir gemeinsam dafür sorgen, daß aus unserem Staat wieder ein "sozialer" Staat wird, aber bluten wir nicht langsam aber sicher aus?

Dieser Beschluss, wenn er denn kommt, ist doch nichts weiteres als die Vorstufe zu dem amerikanischen Prinzip, daß jeder selbst für seine Krankenversorgung aufkommt und wiederum eine Vergrößerung der Spanne zwischen arm und reich.

Mich würde interessieren, wie Sie zu diesem "Hirngespinst" unserer Regierung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Martin

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Martin,

die Bundesregierung plant in der Tat, eine Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser einzuführen. Der Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Drucksache 16/7439) sieht hierfür eine Änderung des § 294a SGB V vor, demzufolge Ärzte und Kranken-häuser verpflichtet werden sollen, den Krankenkassen zu melden, wenn eine Erkrankung die Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist. Die Versicherten sollen über die gemeldeten Daten informiert werden.

Die geplante Neuregelung bezieht auf § 52 Absatz 2 SGB V, die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingefügt wurde. Meine Fraktion DIE LINKE hat bereits im Rahmen der so genannten Gesundheitsreform 2007 heftig gegen die Einführung des Selbstverschuldungsprinzips bei „medizinisch nicht indizierten Maßnahmen“ protestiert und einen entsprechenden Änderungsantrag im Ausschuss für Gesundheit eingebracht (vgl. Ausschussdrucksache 16(14)0146). Der Änderungsantrag wurde leider mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Unseres Erachtens ist die Einführung eines Selbstverschuldungsprinzips ein eklatanter Verstoß gegen das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung und ein Türöffner für weitere Leistungsausgrenzungen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird erheblich gestört. Die Ärztinnen und Ärzte haben sich eindeutig gegen diese Regelung ausgesprochen. Um sie zur Denunziation zu zwingen, soll nun mit der geplanten Meldepflicht die Umsetzung des § 52 SGB V ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lutze
Mitarbeiter Bürgerbüro Oskar Lafontaine