Frage an Oskar Lafontaine von Retep G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lafontaine
Wie sehen Sie zur Zeit die Berichterstattung Ihrer Person in der SZ? Sollte ein Journalist nicht frei und objektiv berichten, bleibt hier nicht die freie Berichterstattung auf der Strecke, der Leser wird verdummt und auf eine neoliberalistische Schiene eingeschworen ist das nicht eine große Gefahr für unser geliebtes Saarland!
In der Bildagentur Augenzeuge.de werden sie als Extremist und Schreihals betitelt in den Schlagwörtern ihrer Bilder zu ihrem Auftritt in Wadern Lockweiler stört es sie nicht das die dortigen Lokalen Pressevertreter fast nur eine politische Farbe hatten?
Sehr geehrter Herr Gunj,
aufgrund der vielen Anfragen an Herrn Oskar Lafontaine, erhalten Sie von unserem Abgeordnetenbüro eine Antwort.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2007 staatlichen Angriffen auf die Pressefreiheit einen Riegel vorgeschoben. Mit dem so genannten „Cicero-Urteil“ haben die Karlsruher Richter die Demokratie gegen die ausufernden Überwachungsphantasien der Bundesregierung verteidigt. Denn ein Angriff auf die Pressefreiheit ist immer auch ein Angriff auf die demokratischen Grundrechte. Das Vorgehen von Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft gegen den „Cicero“-Journalisten steht in Zusammenhang mit dem angeblichen Anti-Terror-Kampf, in dem regelmäßig die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Ob übergroßer Lauschangriff, Rasterfahndung oder Luftsicherheitsgesetz: Immer wieder will die Bundesregierung Freiheitsrechte im Namen einer falsch verstandenen Sicherheit opfern. Dass sie in ihrem verfassungsfeindlichen Wüten immer wieder vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird, ist ein Glücksfall für die Demokratie. Aber: diese Regierung ist offenbar nicht lernfähig und bleibt eine latente Gefahr für die Grundrechte.
Bedeutsam ist die Verfassungsentscheidung auch deswegen, weil die Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins „Cicero“ bei weitem kein Einzelfall ist. Weit über 150 Mal wurden in der Vergangenheit Arbeits- und Wohnräume von Journalisten durchsucht, ohne dass darauf jemals eine Verurteilung gefolgt ist. Bekannt ist auch, dass der Bundesnachrichtendienst über Jahre hinweg Journalisten als informelle Mitarbeiter geführt hat. Mit solchen Methoden wird nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch der Informantenschutz ausgehöhlt. Auch die „Saarbrücker Zeitung“ muss fair, objektiv und unabhängig berichten. Ob deren Redakteure bzw. Journalisten dies gegenüber Oskar Lafontaine immer tun, bleibt dem Urteil der Leser überlassen. Allerdings trägt die Monopolstellung als einzige saarländische Tageszeitung wohl dazu bei, dass Politiker der LINKE besonders kritisch unter die Lupe genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Cönen
Mitarbeiterin