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Oskar Lafontaine
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Frage von Stephan L. •

Frage an Oskar Lafontaine von Stephan L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

Ich habe eine Frage zum Thema Dispositionskredit. Ich bin Empfänger von Armengeld II ( Hartz IV) und habe bei der Sparkasse Essen einen Überziehungskredit in Anspruch nehmen müssen. Als Kunde wurde ich von meine Berater mehr als fair behandelt, so hat er bei meinen sehr geringen Einkommen das Dispolimit desöfteren angehoben. Für die Inanspruchnahme des Überziehungskredites nimmt die Bank einen erhöhten Zinssatz von 18% ( demnächst werden es wohl 20% sein) Meine Frage: Sie haben in der Vergangenheit in Ihren Reden dies bereits scharf kritisiert. Was kann und will die Linksfraktion dagegen tun?

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Luckaßen,

Das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz muss gewährleistet werden. DIE LINKE setzt sich deshalb für eine grundlegende Neugestaltung des Rechtes auf Verbraucherinformation ein:

Wir fordern einen individuellen Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Behörden und vor allem auch gegenüber privaten Unternehmen. Dieser soll sich auf alle Produkte und Dienstleistungen erstrecken.

Damit Verbraucherschutz nicht zu einer Frage des sozialen Status wird, muss der Zugang zu Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich kostenfrei sein. Armut darf nicht auch noch rechtlos machen!

Von den Behörden erwarten wir, dass sie Verbraucherschutzbelange bestmöglich unterstützen. Wir fordern daher eine Verpflichtung der Behörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit und zur Hilfe bei der Informationsbeschaffung. Sie sollen für kurze, transparente Verfahrensabläufe sorgen und für die Richtigkeit einer Information haften.

Nachdem das Verbraucherinformationsgesetz kürzlich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler scheiterte, sollte die nun notwendig gewordene Neuberatung als Chance begriffen werden. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte erhebliche inhaltliche Schwächen.

Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen wir so schnell wie möglich eine Regelung, die die Bezeichnung "Verbraucherinformation" auch verdient.
DIE LINKE. hat daher einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, das Recht auf Verbraucherinformation in Zusammenarbeit mit den Bundesländern neu zu regeln.