Portrait von Oskar Lafontaine
Oskar Lafontaine
BSW
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Oskar Lafontaine zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans K. •

Frage an Oskar Lafontaine von Hans K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

mein Vater darf von der Bundeswehr nicht als Reservist beordert werden, weil er angeblich durch seine "herausgehobene Funktion" in der FDJ das SED - "System in besonderer Weise unterstützt hat".
Nun habe ich erfahren, daß die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel ebenfalls als Kreisleitungsmitglied und „Sekretärin für Agitation und Propaganda“ bei der FDJ tätig war.

Warum werden die Hürden für eine schlichte Reservistenbeorderung ungleich höher gehängt, als für die Beorderung zu höchsten deutschen Staatsämtern?
Sind in Deutschland denn nicht alle Menschen gleich, wie es im Grundgesetz heißt?

Entweder darf mein Vater als Reservist beordert werden oder ein Kreisleitungsmitglied der FDJ muß das jetzige Staatsamt unverzüglich räumen; das wäre jedenfalls meine Konsequenz aus einer gerechten Gleichbehandlung gem. Grundgesetz.

Wie ist Ihre Meinung zu dieser Frage?

Mit solidarischen Grüßen

Ihr
Hans Klein

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Klein,

Die Linke hat bereits im Bundestag Anträge zur sofortigen Angleichung gestellt, weil die vorgesehene Angleichung im Jahr 2009 nicht akzeptabel ist! Hier geht es um die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West. Die sofortige Angleichung würde für die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit 33 Millionen Euro und für die zivilen Angestellten 36 Millionen Euro kosten, also die Summe, die der Kongo-Einsatz verschlingen wird.

Es ist eine längst überfällige Entscheidung, die Soldatengehälter in den neuen Bundesländern dem Westniveau anzupassen.

Wir fordern eine sofortige Angleichung. Uns geht es um die Soldatinnen und Soldaten und nicht um das Herkunftsprinzip. Innere Einheit in der Bundeswehr heißt aber auch:

Erstens: die Anerkennung von Vordienstzeiten in der NVA. Da nach wie vor die Dienstzeit in der NVA als „gedient in fremden Streitkräften“ eingestuft wird, ergeben sich daraus soziale Benachteiligungen für Angehörige der NVA. Während Bundeswehrsoldaten eine vollständige Pension auf Grundlage ihrer Dienstzeit erhalten, bekommen Bundeswehr-NVA-Soldaten eine kleinere Pension aufgrund ihrer kürzeren Dienstzeit in der Bundeswehr. Die Dienstzeit in der NVA wird nicht anerkannt. Wir fordern hier sofortiges Handeln!

Zweitens: die Unterschiede bei der Hinzuverdienstgrenze. Bundeswehrangehörige haben das Recht, nach Eintritt in den Ruhestand ihr Einkommen auf 120 Prozent ihres letzten Bezuges durch Zuverdienst zu steigern. Bundeswehr-NVA-Soldaten hingegen dürfen nur bis zu 320 Euro hinzuverdienen, ungeachtet der Höhe des letzten Bezuges. Wir fordern auch hier eine schnelle Lösung!

Drittens: Endgültige Klärung der Statusfrage. Angehörige der NVA, die in die Bundeswehr übernommen wurden, wurden in ihrem Dienstrang herabgestuft. Angehörige der NVA dürfen ihren erworbenen Dienstrang auch nicht mit dem Zusatz „außer Dienst“ führen, anders als Angehörige der Bundeswehr oder der Wehrmacht. Begründet wird dies durch den Einigungsvertrag, in den die Reservistenverordnung der DDR nicht übernommen wurde. Legitimiert wird dies im § 8 des Wehrpflichtgesetzes, demnach jeder Dienst in einer anderen Armee als der Bundeswehr als Wehrdienst in fremden Streitkräften angesehen wird. Nur die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR nie als souveränen Staat anerkannt und den Alleinvertretungsanspruch für das ganze deutsche Volk erhoben. Wie ist es da möglich, dass der Dienst in der NVA als Dienst in fremden Streitkräften gewertet wird?

Wir müssen schnellstens alle Ungleichbehandlungen zwischen ost- und westdeutschen Soldatinnen und Soldaten klar benennen und beseitigen! Gleiche Besoldung in Ost und West ist ein unabdingbarer erster Schritt!